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schnittplatzEntgleisung, medienpolitisch

Erbarme, die Hesse komme: Die Schmach, dass die für RTL 2 und damit das „Big-Brother“-Spektakel zuständige landesansässige Anstalt für privaten Rundfunk die Umwertung aller Fernsehwerte nicht verhindern konnte, sitzt offenbar tief: Weil die Medienaufsicht hier versagte, erwägt die hessisch-unionsliberale Landesregierung nach Ankündigung des medienpolitischen Sprechers der FDP, ihr Rundfunkgesetz zu ändern und „in gravierenden Einzelfällen“ ein „Ausstrahlungsverbot“ durchsetzen. Es gehe schließlich um das hehre Gut der Menschenwürde, argumentierte der FDP-Mann namens Michael Denzin.

Wie hehr dieses Gut allerdings tatsächlich in Medienzusammenhängen ist, hat die großbrüderliche Hysterie längst gezeigt: Als es opportun schien, aus billigem Populismus Medienbischöfen und anderen – berechtigten – Kritikern das Wort zu reden, wurde ja neben dem in Angelegenheiten der Medien und des Sports unvermeidlichen Kurt Beck (SPD-Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz) selbst der Bundesinnenminister zum Trittbrettfahrer: Vorab erklärte Otto Schily die Sendung für nicht verfassungskonform. Kleiner Schönheitsfehler: Schily wusste wohl kaum, wovon eigentlich die Rede war.

Dass die Medienaufsicht immer erst einschreiten kann, wenn die beanstandete Sendung schon gelaufen ist, schreibt der Hessen-Vorstoß als Hauptargument auf sein Fähnlein. Allein: Zumindest in Sachen „Big Brother“ wird auch da kein Schuh draus, denn alle Konklaven der zuständigen Medienwächter und ihrer „Ständigen Stelle Jugendschutz und Programm“ verliefen im Sande. Die Wahrer der guten Sitten vermochten in der „Reality Soap“ keine Verletzung der Menschenwürde zu erkennen. Das ganze Wehklagen war dagegen eine mehr als willkommene werbliche Unterstützung für den in diesem Konflikt durchaus nicht nur an Quote gewachsenen Kleinsender RTL 2.

Und so bedeutet der Hessen-Vorstoß neben der Deckelung missliebiger Medienwächter schlicht eins: Zensur. STG

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