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Etwas auf die großen Ohren

■ Datenschützer kritisieren Lauschangriff-Bericht

Der erste Bericht der Bundesregierung zum „Großen Lauschangriff“ ist aus Sicht des obersten Bremer Datenschützers, Sven Holst, nicht umfassend genug. Wie seine Kollegen von Bund und Ländern, kritisierte er gestern das magere Papier, das die Regierung jährlich vorlegen muss. Sein niedersächsischer Kollege, der Landesdatenschutzbeauftragte Burckhard Nedden, beklagte gar, dass der Bericht „keine effektive parlamentarische Kontrolle“ gewährleiste.

Dieser soll einem vom Bundestag gewählten Gremium die Möglichkeit geben, die Verhältnismäßigkeit der eigentlich grundgesetzwidrigen Abhörmaßnahmen zu beurteilen. Doch genau dies ist aus Sicht der Datenschützer schwer möglich, wenn nur die Wohnungsinhaber und Beschuldigte als Betroffene genannt werden. Holst plädiert unter anderem dafür, alle Gesprächspartner zahlenmäßig aufzuführen, „und sei es die Großmutter, die zufällig bei ihrem Enkelkind telefoniert“. Der Bericht müsse inhaltlich weiter gefasst werden. Die Anzahl der Gespräche, die Art der überwachten Räume sowie die Zahl der Verhaftungen gehören zu der Wunschliste der Datenschützer.

Seit 1998 dürfen die deutschen Staatsanwälte bei der Verfolgung organisierter Krimineller besonders große Ohren machen – wenn die Gerichte zustimmen. Infolge der skeptischen Haltung Bremens war der „Große Lauschangriff“ immerhin etwas kleiner ausgefallen. hase/dpa

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