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Doch nicht so mieterfreundlich

Das Bundeskabinett soll morgen die Mietreform absegnen. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat ihre Pläne vorher nochmal geändert, zu Ungunsten der Mieter

BERLIN taz ■ Nein, so war es nicht geplant. Eigentlich wollte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) erst morgen verraten, was in ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts steht. Nach der Zustimmung ihrer Kabinettskollegen wollte sie ihre Pläne als „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern“ präsentieren. Das passt zum derzeitigen Reformeifer, das gefällt dem Konsenskanzler. Dummerweise sind aber schon einige Details durchgesickert, die zumindest den Mietern gar nicht gefallen.

Denn die Reform wird nicht so mieterfreundlich wie bisher angekündigt. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte gestern, dass die umstrittene Modernisierungsumlage doch nicht geändert wird. Das bedeutet: Vermieter dürfen weiterhin bis zu elf Prozent der Kosten für Renovierungen auf die Miete draufschlagen. Ursprünglich sollte diese Umlage auf neun Prozent gesenkt werden.

Noch im Mai kündigte Däubler-Gmelin Verbesserungen für Mieter an, die beruflich umziehen oder ins Pflegeheim müssen: „Das neue Mietrecht wird für solche Fälle eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten einführen“, verspricht die Homepage ihres Ministeriums auch heute noch. Dabei scheint inzwischen längst entschieden zu sein: Die maximale Kündigungsfrist für Mieter wird nur auf sechs Monate herabgesetzt.

Politisch notwendig waren diese Änderungen nicht unbedingt. Im Gegensatz etwa zur Steuerreform ist die Mietreform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. „Selbst wenn wir es noch einmal versuchen wollten, wir könnten sie nicht blockieren“, bekannte ein CDU-Sprecher gestern.

Für den Deutschen Mieterbund ist klar: „Da hat sich eindeutig die Lobby der Wohnungswirtschaft durchgesetzt.“ Schön wär’s , meint der Präsident des Verbandes der Hauseigentümer, Friedrich-Adolf Jahn. Für ihn ist die Mietreform „ein Schritt in die falsche Richtung“ – vor allem die geplanten Obergrenzen für Mieterhöhungen lehnt er ab. Mieten sollen bei neuen Verträgen nur noch um maximal 20 statt bisher 30 Prozent erhöht werden dürfen. Falls Däubler-Gmelin nichts mehr ändert.

LUKAS WALLRAFF

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