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Amtlicher Liebesbeweis

■ Wegen Verdachts auf „Scheinehe“ zwölf Trauungen in Hamburg verweigert

Liebe muss beweisbar sein. Seit das Eheschließungsrecht im August 1998 geändert wurde und binationale Paare dem Generalverdacht unterstellt werden, nur zum Schein zu heiraten, haben Hamburger Standesämter in zwölf Fällen die Trauung wegen „offenkundigem Missbrauch“ verweigert. Ein Paar setzte die Heirat gerichtlich durch. Die Zahlen legte der Senat in der Antwort auf eine große Anfrage der GAL-Fraktion vor.

Als Scheinehe gilt eine Ehe dann, wenn sie zu dem Zweck eingegangen wird, dem nichtdeutschen Ehepartner oder der -partnerin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Ist eine solche Absicht offenkundig, sind StandesbeamtInnen seit zwei Jahren verpflichtet, die Trauung zu verweigern. Das Bezirksamt Wandsbek hat ein internes Merkblatt erarbeitet, aus dem StandesbeamtInnen erfahren, wann eine Ehe ihr Misstrauen erwecken sollte. In den übrigen Standesämtern ist diese Entscheidung allein dem persönlichen Eindruck der SachbearbeiterInnen überlassen. Das Bezirksamt Mitte hat eine Trauung verweigert, weil die ausländische Frau erst nach längerem Nachdenken den Vornamen ihres Gatten nennen konnte. Außerdem hatte sie keinen Pass, aber gleich bei der ersten Vorsprache sämtliche für die Trauung erforderlichen Unterlagen dabei. Ein Standesbeamter aus Harburg wurde misstrauisch, als eine Frau Namen und Geburtsdatum ihres künftigen Gatten von einem Zettel ablesen musste und als Zeitpunkt ihrer ersten Begegnung den Tag angab, an dem sie sich die Unterlagen für die Hochzeit besorgte.

Hegen StandesbeamtInnen einen Verdacht, laden sie das heiratswillige Paar zu einer Befragung vor. Dort müssen die künftigen EhepartnerInnen über die gegenseitige Vergangenheit und die Familienverhältnisse Auskunft geben können. Am misstrauischsten sind die StandesbeamtInnen in Harburg: Sie haben rund 25 Paare zum Interview vorgeladen, während Bergedorf beispielsweise nur drei Paare befragte. Elke Spanner

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