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Hetzjagd-Urteil vertagt

Der Prozess gegen elf rechtsextreme Gewalttäter aus Guben ist erneut ohne Plädoyers vertagt worden

COTTBUS dpa ■ Der so genannte Hetzjagd-Prozess gegen elf Angeklagte vor dem Cottbuser Landgericht ist erneut ohne Plädoyers vertagt worden. Einer der Verteidiger kündigte gestern an, sein Mandant wolle am kommenden Montag eine Erklärung verlesen. Der Vorsitzende Richter, Joachim Dönitz, gab dem Antrag statt und vertagte die Verhandlung ohne die angekündigten Plädoyers der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das Gericht den Antrag eines Verteidigers auf Abtrennung oder Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten abgewiesen. Der Anwalt hatte den Antrag mit der physischen und psychischen Belastung seines Mandanten begründet.

Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, drei Afrikaner im Februar 1999 durch die Straßen von Guben gehetzt zu haben. Der 28-jährige Farid Guendoul war in Panik durch eine verglaste Haustür gesprungen und verblutet.

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