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Spezialisten kontra Generalisten

Rechtsanwälte streiten über Einführung neuer Fachanwaltstitel: Orientierungshilfe oder unnötiger Konkurrenzdruck?

BERLIN dpa/taz ■ Unter Deutschlands Rechtsanwälten schwelt seit Monaten ein Streit darüber, ob weitere Fachanwaltstitel eingeführt werden sollen oder nicht. Mehr als zehn neue Titel sind im Gespräch, etwa der Fachanwalt für Bau- oder Verkehrsrecht.

Während die einen mit zusätzlicher Qualifikation zu Gunsten der Mandanten argumentieren, befürchten die Gegner der Pläne neuen Konkurrenzdruck – auf Kosten der Mandanten.

Dreiundfünfzig Prozent der knapp 3.000 Anwälte, die sich an einer Mitgliederbefragung der Rechtsanwaltskammer Köln beteiligt hatten, sprachen sich für weitere Fachanwaltstitel aus, 47 Prozent waren dagegen. Ähnlich knapp war zuvor das Votum der bundesweiten Satzungsversammlung ausgefallen, die als „Anwaltsparlament“ über das Berufsrecht entscheidet. Fachanwalt darf sich erst nennen, wer nach diversen Fortbildungen und Prüfungen einen solchen Titel von den Rechtsanwaltskammern erhält. Bislang gibt es bereits sieben Titel: den Fachanwalt für Verwaltungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie für Sozial-, Familien-, Straf- und Insolvenzrecht. Dass die Palette der Fachanwaltstitel erweitert werden sollte, meint beispielsweise der Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), mit rund 50.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung deutscher Anwälte. DAV-Präsident Michael Streck hält die Einführung weiterer Fachanwaltstitel für ein „geeignetes Marketinginstrument“, das dem Mandanten als „Orientierungshilfe“ diene.

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