Geld regelt Studienzeit

Wissenschaftssenator Stölzl will 1.000 Mark Semestergebühren von Langzeitstudenten. Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet, soll zahlen. SPD, PDS und Grüne dagegen

von RALPH BOLLMANN

Rund 25.000 Berliner Studierende müssen möglicherweise schon bald Studiengebühren bezahlen. Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten hat, soll nach dem Willen von Wissenschaftssenator Christoph Stölzl (parteilos) einen Beitrag von 1.000 Mark je Semester entrichten, also 2.000 Mark pro Jahr. Ziel sei es, die Studienzeiten an den Berliner Hochschulen zu verkürzen. „Die Gebühren dienen dazu, sich selbst überflüssig zu machen“, sagte Stölzl gestern vor Journalisten. Die Regelung soll als Teil eines neuen Hochschulgesetzes bis zum nächsten Sommer verabschiedet werden.

Beim Koalitionspartner SPD stieß der Vorstoß des von der CDU gestellten Senators gestern auf entschiedene Ablehnung. „Das wird mit der SPD nicht gehen“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Abgeordnetenhaus, Peter Schuster. Der Politiker verwies auf die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD, die ausdrücklich ein gebührenfreies Studium vorsehe. Die Hochschulen müssten erst einmal die Bedingungen für ein schnelleres Studium schaffen. Schuster kritisierte auch, dass Stölzl sein Papier nicht mit der SPD abgestimmt habe.

Auch die Opposition lehnte den Stölzl-Vorschlag gestern ab. Die Probleme der Hochschulen würden durch Gebühren nicht gelöst, sagte der grüne Abgeordnete Bernhard Weinschütz. Der PDS-Hochschulpolitiker Benjamin Hoff erklärte, seine Partei halte „an der Zielstellung eines generell kostenfreien Studiums“ fest.

Stölzl greift mit seinem Vorschlag das Konzept seines baden-württembergischen Ministerkollegen Klaus von Trotha (CDU) auf, der Gebühren für so genannte Langzeitstudenten seit 1997 stufenweise eingeführt hat (siehe Kasten). Die Wissenschaftsminister der 16 Bundesländer hatten dieses Modell im Mai abgesegnet. Demnach bleibt das Studium innerhalb der regulären Zeit gebührenfrei. Von den Nachzüglern dürfen die Länder nach diesem „Meininger Beschluss“ Gebühren verlangen, sie müssen es aber nicht. Als Alternative können sie auch „Studienkonten“ einrichten. Dabei darf jeder Student eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen kostenfrei besuchen – auch wenn er dafür mehr Zeit benötigt, weil er beispielsweise arbeitet oder Kinder erzieht.

Von den Gebühren wäre nach Angaben von Stölzls Staatssekretär Josef Lange jeder vierte der rund 100.000 Studierenden an den drei Berliner Universitäten betroffen. Man dürfe diese Zahl jedoch nicht auf eine Jahreseinnahme von 50 Millionen Mark hochrechnen, warnte Lange. Es sei damit zu rechnen, dass viele Studierende wegen der Gebühren das Examen ablegten oder die Universität verließen. Das eingenommene Geld solle für die Verbesserung der Lehre verwendet werden.

Stölzl sagte, die Einführung von Gebühren bereits während der regulären Studiendauer sei wegen der Koalitionsvereinbarung nicht möglich. Dennoch wolle er diese Frage „gerne weiterdiskutieren“. Man müsse „über den Tag hinaus schauen“ und überlegen, ob man der Gesellschaft einen „Konsumverzicht für Bildung“ abverlangen könne, um den Anteil der Hochschulen am gesellschaftlichen Reichtum zu vergrößern.