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Kein Deal mit Markennamen

BGH sprach Grundsatzurteil zum Markenrecht. Das Horten von Markennamen ohne Beratungskonzept ist missbräuchlich. Die E-Klasse gehört demnach DaimlerChrysler

FREIBURG taz ■ Die Spekulation mit neuen Markennamen ist „rechtsmissbräuchlich“. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof im Streit zwischen DaimlerChrysler und einem „Markendesigner“, der sich den Begriff „E-Klasse“ schützen ließ. Daimler muss ihm nun keine Lizenzgebühren zahlen.

Seit mehr als 20 Jahren gibt es beim Stuttgarter Autokonzern eine „S-Klasse“, später kam dann die „C-Klasse“ hinzu. Doch als die „E-Klasse“ kreiert wurde, meldete sich ein in Frankreich lebender „Markendesigner“, der sich den Begriff „Classe E“ bereits 1993 hatte schützen lassen. Daimler zahlte 150.000 Mark an ihn, um die Marke im französischen Markt benutzen zu dürfen, und weitere 50.000 Mark für die Schweiz. Angesichts der Millionenforderungen für den deutschen Markt war es dann zum Rechtsstreit gekommen.

Der BGH räumte zwar ein, dass es seit 1992 möglich ist, sich Markenrechte auch ohne eigenen Geschäftsbetrieb schützen zu lassen. Der Beruf des „Markendesigners“ ist insofern rechtlich durchaus zulässig, und auch Werbeagenturen können von dieser Regelung profitieren. Die Grenze des Zulässigen sei jedoch dann erreicht, wenn die Marke überhaupt nicht im Rahmen eines „Beratungskonzeptes“ eingesetzt werden soll. Wer nur warte, bis eine Firma von selbst auf den geschützten Markenname komme, um dann finanzielle Forderungen zu stellen, missbrauche die Regelung, erklärte gestern der erste Zivilsenat des BGH. Schon die Vorinstanzen, Landgericht und OLG Frankfurt, hatten in diesem Sinne geurteilt. (Az. 1 ZR 93/98) CHRISTIAN RATH

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