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EIN KOMPLIZIERTER STREIT UM DAS NEUE UNTERHALTSRECHT FÜR VÄTERIm Zweifelsfall fürs Kind

Es war nur eine kleine, unauffällige Gesetzesänderung, die im Sommerloch dieses Jahres verabschiedet und so von den Medien weit gehend nicht beachtet wurde. Doch jetzt entfacht das neue Gesetz, das ab 1. Januar gelten wird, einen Sturm der Entrüstung bei den betroffenen Vätern.

Bisher erhalten getrennt lebende Väter (oder Mütter) die Hälfte des Kindergeldes, da sie für ihren Nachwuchs ja auch Unterhalt zahlen. Getrennt lebende Väter, die weniger als 4.000 Mark netto im Monat verdienen, bekommen jedoch künftig faktisch kein Kindergeld mehr und müssen daher unterm Strich mehr Unterhalt aus eigener Tasche zahlen. Sie fühlen sich benachteiligt gegenüber den besser verdienenden Scheidungsvätern. Die müssen zwar mehr Unterhalt zahlen, dürfen diesen aber auch mit der Hälfte des Kindergeldes verrechnen. Mit der Ungleichheit für die schlechter verdienenden Vätern ergeben sich massive Verbesserungen für deren Kinder: Ein Vorschulkind, das bisher nur den Regelbetrag als Unterhalt bekam, erhält künftig inklusive des väterlichen Kindergeldes 480 Mark, also das so genannte Existenzminimum.

Durch die Ungleichheiten der Anrechnung wird die juristische Funktion des Kindergeldes, das ursprünglich mal für entstehende Kosten der Eltern eingesetzt werden sollte, ausgehebelt, so argumentieren die Väterlobbyisten. Mit der unterschiedlichen Anrechnungsweise des Kindergeldes wird zudem die am Einkommen orientierte Staffelung der Unterhaltsverpflichtung ansatzweise abgeschafft.

Die neue Regelung ist also zweifellos juristisch fragwürdig – sozialstaatlich aber vertretbar: Wenn zwei Ungerechtigkeiten gegeneinander stehen, muss man sich am Ende für diejenige entscheiden, die weniger gravierend ist. Die Tatsache, dass die Kinder von allein Erziehenden bisher mit einem Unterhalt abgespeist werden können, der unter dem gesetzlich definierten Existenzminimum lag, wiegt besonders schwer. Die neue Belastung für nur mäßig verdienende Väter ist hingegen vertretbar. Das neue Gesetz ist deshalb zu begrüßen.

BARBARA DRIBBUSCH

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