Festgenommen: Folter befürchtet
■ Bremer Kurde in der Türkei verhaftet
Der Bremer Kurde Ahmet B. ist vergangene Woche bei seiner Einreise in die Türkei am Flughafen in Istanbul festgenommen worden. Nach Angaben des Bremer Med-Kulturzentrums in der Westerstraße und des Flüchtlingsrats Niedersachsen wurde der Mann der Antiterrorabteilung übergeben. Er soll türkischen Anwälten zufolge im Is-tanbuler Metris-Gefängnis festgehalten werden. „Wir fürchten, dass er dort gefoltert wird“, bezieht sich Seyit Gül vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat auf türkische Quellen. Offenbar werde Ahmet B. die Unterstützung der PKK vorgeworfen. Er habe 1989 bei seiner Flucht aus der Türkei auch auf den Fahndungslisten gestanden, seither aber in Deutschland gelebt.
Offenbar war der nun Festgenommene überstürzt in die Türkei gereist, nachdem er von einer schweren Erkrankung des Vaters gehört hatte. „Nach unseren Recherchen ist der alte Vater zusammengebrochen, nachdem man ihm gesagt hat, dass ein anderer Sohn im Gefängnis von Barsa gestorben war.“ Dieser Sohn habe sich am Todesfasten beteiligt, das politische Gefangene aus Protest gegen die geplante – und von Menschenrechtlern kritisierte – Verschärfung von Haftbedingungen ausgerufen haben. Das Gefängnis von Barsa sei von Polizei und Militär gestürmt worden.
Beobachter nennen die Festnahme von Ahmet B. erschreckend, da die Vorfälle, auf die sie sich offenbar bezieht, über neun Jahre zurückliegen. Damals wurde dem Mann aus der Kurden-Region um Bingöl vorgeworfen, die Guerilla mit Nahrungsmitteln versorgt zu haben. Das Verfahren gegen ihn sei jedoch vom Staatssicherheitsgericht später als Bagatelldelikt eingestellt worden. Insofern sei die Festnahme überraschend – zumal das vor einer Woche in Kraft getretene Amnestiegesetz auch auf Personen angewendet werden solle, die sich außer Unterstützerleistungen keiner weiteren strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben.
Als unklar gilt bislang, mit welchen Dokumenten Ahmet B., der mit einer Deutschen verheiratet ist, in die Türkei einreis-te. In Deutschland hatte er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung; einen 1992 gestellten Asylantrag hat er nach seiner Heirat zurückgezogen. ede
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen