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Miethai & CoNassgemacht

Wer haftet bei Wasserschäden?  ■ Von Christine Kiene

Geplatzte Wasserrohre, überlaufende Badewannen oder auslaufende Geschirr- oder Waschmaschinen können große Schäden anrichten. Es fragt sich, wer diese Schäden ersetzen muss. Grundsätzlich haftet derjenige, der einen Schaden verursacht hat. Verschulden bedeutet zumindestens, dass hier jemand fahrlässig handelt, d.h. dass die übliche Sorgfalt im Umgang mit Dingen nicht beachtet wurde.

Beim Betrieb von Geschirr- oder Waschmaschine wird ein Verschulden angenommen, wenn die Maschinen beim Betrieb nicht beaufsichtigt wurden (dies gilt selbst dann, wenn ein Aqua-Stop vorhanden ist). Läuft z.B. eine Waschmaschine trotz Anwesenheit und gelegentlichen Kontrolle der Mieter/In aus und wird dieses erst durch die Beschwerde der darunter wohnenden Nachbarn bekannt, so wird kein Verschulden angenommen (LG Landau, Urteil vom 7.11.1996, 1 S 253/95). Ist z.B. ein Wasserrohr durch Frost geplatzt, kommt es darauf an, wer dafür verantwortlich war, dass es ausreichend vor Frost geschützt wurde.

MieterInnen sind für die Wasserrohre in ihrem Einfluss-bereich zuständig. In den übrigen Bereichen ist der Vermieter verantwortlich. Dieser muss z.B. für die ausreichende Beheizung von leerstehenden Wohnungen sorgen, damit dort bei Frost keine Leitungen platzen. Hat jemand einen Wasserschaden verschuldet, so muss er für alle Schäden – unabhängig ob diese das Eigentum des Mieters oder die Mietsache selber betreffen – aufkommen.

Anders ist dies, wenn kein Verschulden festgestellt werden kann. Dann gilt, dass der Vermieter – weil er zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist – alle Schäden an der Mietsache selber beseitigen muss – ggf. durch Trockenlegen der Wände, neues Tapezieren, Streichen und, falls ein Teppich mitvermietet wurde, auch durch Austausch desselben. Die beschädigten Gegenstände der Mieter muss der Vermieter dann nicht ersetzen. Diese Schäden können nur bei einer Hausratsversicherung – sofern eine besteht – geltend gemacht werden.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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