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Miethai & Co.Abrechnung

Ärgerliches Warten  ■ Von Achim Woens

Das Jahr 2000 ist längst Geschichte, aber manch eine Abrechnungen über das Kalen-derjahr 1999 lässt noch auf sich warten. Viele Vermieter lassen sich aus oft unerfindlichen Gründen sehr lange Zeit damit. Kaum zu verstehen, denn meist ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Das bringt zwar einen, wenn auch geringen Zinsvorteil für die Mieterlnnen, die damit verbundene Ungewissheit ist aber ärgerlich: Spätestens Ende Dezember 2000 hätte die Nebenkostenabrechnung über das Jahr 1999 da sein müssen.

Das Warten darauf kann mensch allerdings verkürzen. Denn mit Eintritt der Abrechnungsreife (Beginn des 13. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode) gibt es ein Druckmittel. Ab Anfang Januar 2001 können die entsprechenden Vorauszahlungsbeträge einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings müssen die einbehaltenen Beträge bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden. Für den Vermieter ist dies eine deutliche Erinnerung, die Abrechnung nun endlich zu erstellen.

Wenn beweisbar ist, dass der Vermieter die Abrechnung schon vor Eintritt der Abrechnungsreife erstellen konnte (wenn beispielsweise Nachba-rlnnen bereits eine Abrechnung bekommen haben), so kann auch entsprechend früher Druck ausgeübt werden. Zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn ein Guthaben zu erwarten ist und/oder der Vermieter dafür bekannt ist, dass eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung (Einschreiben/Rückschein) erfolgen und eventuell die Mietezahlung um die Vorauszah-lungsbeträge gekürzt sein. Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzen bleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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