: Erneut Gentechnik auf der Agenda
Bundestag behandelt heute Biopatentgesetz. „Bündnis für Menschenwürde“ fordert Änderung der EU-Richtlinie
BERLIN taz ■ Der Bundestag wird sich heute Abend mit dem umstrittenen Biopatentgesetz beschäftigen. Mit dem von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie über biotechnologische Erfindungen in nationales Recht umgesetzt werden. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass mit seiner Verabschiedung nicht nur eine Ausweitung des Patentrechtes auf Pflanzen und Tiere sowie menschliche Zellen und Gene festgeschrieben wird, sondern künftig auch menschliche Embryonen unter Patentschutz gestellt werden dürfen.
Das von den Abgeordneten Wolfgang Wodarg (SPD), Hubert Hüppe (CDU), Gerhard Scheu (CSU), Monika Knoche (Grüne) und Seifert (PDS) initiierte fraktionsübergreifende „Bündnis für Menschenwürde“ hat bereits angekündigt, das Patentgesetz in dieser Form nicht mitzutragen.
Die grüne Abgeordnete Knoche verwies darauf, dass bereits die vom Bundestag eingerichtete Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ sich in einer Stellungnahme gegen das Patentgesetz ausgesprochen habe. Mit Unverständnis reagierte Knoche darauf, dass das Gesetz schon jetzt, „wenige Tage nach der großen Bioethik-Debatte im Bundestag“, auf der Tagesordnung ist. Die ethische Diskussion habe doch erst begonnen. Eine umfassende Debatte über den Entwurf im Bundestag ist nicht vorgesehen. Dieser soll nach kurzer Aussprache in die Ausschüsse überwiesen werden.
Während die Ministerin ihren Entwurf mit dem Argument verteidigt, dass alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die Richtlinie eins zu eins in nationales Recht umzusetzen, sieht das Bündnis noch Interpretationsspielraum. Vor allem drei Punkte sollten geändert werden. Das deutsche Embryonenschutzgesetz, das unter anderem die verbrauchende Forschung mit Embryonen verbietet, solle als verbindliche Schranke bei der Vergabe von Patenten gelten. Der Gesetzentwurf schließe nicht aus, „dass Patente vergeben werden für Dinge, deren Herstellung in Deutschland verboten sind“, so der CDU-Abgeordnete Hüppe.
Weiterer Kritikpunkt ist der „fehlende Probandenschutz“. So müsste bei der Patentanmeldung von menschlichen Körpersubstanzen, zum Beispiel Genen oder Zellen, die Einwilligung des Spenders für eine kommerzielle Verwertung nicht nachgewiesen werden. Die Abgeordneten haben die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel auf eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zu drängen. WOLFGANG LÖHR
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