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Pflege zahlt sich aus

Die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen oder Freunden ist nicht nur ehrenwert, sondern bessert auch die spätere Rente erheblich auf. Voraussetzung hierfür: Man bezieht für die Pflege Pflegegeld. Bis zu 39 Mark Rente monatlich (33 Mark in den neuen Bundesländern) erhält man für jedes in die Pflege investierte Jahr, wenn ein Schwerstpflegebedürftiger der Stufe III mindestens 28 Stunden in der Woche betreut wird. Die Beiträge zur Rentenversicherung übernehmen die Pflegekassen auf Antrag. Wer mindestens 14 Stunden wöchentlich mit der Pflege von Angehörigen oder Freunden beschäftigt ist, kann solch einen Antrag stellen. Je höher die Pflegebedürftigkeit der betreuten Person, desto höher sind auch die Beiträge, die der Versicherer leistet. Wer Pflegegeld von bis zu 1.300 Mark monatlich erhält, muss dafür keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen. TAZ

Info: Broschüre Nr. 6 „Rentenversicherung der Pflegepersonen“ vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. Kostenlos im Internet unter www.vdr.de/infos oder in den Geschäftsstellen der Rentenversicherungsträger (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie die Landesversicherungsanstalten).

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