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Naturschutzgesetz gefährdet

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erwägen noch immer, die neue Naturschutznovelle im Bundesrat ins Vermittlungsverfahren zu zwingen

BERLIN taz ■ Vielleicht wird erst das abendliche Kamingespräch vor der Bundesratssitzung die Entscheidung bringen. Morgen wird der Kanzler noch einmal die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder ins Gebet nehmen. Zwei Koalitionsregierungen – Mecklenburg-Vorpommern (mit PDS) und Brandenburg (mit CDU) – haben sich noch nicht entschieden, ob sie der CDU folgen und das Bundesnaturschutzgesetz durch mehrheitliche Ablehnung in den Vermittlungsausschuss überweisen.

Kommt das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, dürften sich die Beratung bis April hinziehen. Zwar könnte der Bundestag die Vermittlung ablehnen, woraufhin der Bundesrat Einspruch erheben würde. Den müsste der Bundestag erneut ablehnen – was vermutlich bis zur Sommerpause dauert, fürchtet das Bundesumweltministerium. Anschließend könnte dann der Bundesrat theoretisch noch versuchen, eine Zweidrittelmehrheit gegen die Novelle zu organisieren – was nach Ansicht von Trittins Ministerium eine verheerende öffentliche Wirkung hätte, mitten im Bundestagswahlkampf. Dieser Weg eröffnet deshalb viel Drohpotenzial, Potenzial, das die Bundesregierung doch noch zu Kompromissen zwingen könnte.

Deshalb hängt viel von den heute und morgen zu fällenden Entscheidungen der Landeskabinette ab. Vier Stimmen fehlen den CDU-Ländern im Bundesrat zum Vermittlungsverfahren. Mecklenburg-Vorpommern hat drei Stimmen, Brandenburg vier. Die Gründe, gegen die Novelle zu sein, sind vielfältig: Mecklenburg ist gegen das vorgesehene Verbandsklagerecht, weil es sich keine Klagen gegen seine Autobahnen einhandeln will. Rheinland-Pfalz will seinen Winzern die Kartierung des Düngemitteleinsatzes nicht zumuten, die CDU-regierten Länder wollen schlicht ihre Bauern schonen. MATTHIAS URBACH

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