: Aussagepflicht für Missbrauchsopfer
FREIBURG taz ■ Opfer sexuellen Missbrauchs müssen im Prozess gegen den vermeintlichen Täter grundsätzlich aussagen. Dies hat gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Das Gericht des Europarats beanstandete die Verurteilung eines Deutschen, der nicht die Möglichkeit hatte, die einzige Belastungszeugin, ein achtjähriges Mädchen, vor Gericht zu befragen. Der Mann soll das Mädchen während privater Musikstunden missbraucht haben. Ausgesagt hat es dies aber nur gegenüber seiner Mutter und der Polizei. Das deutsche Gericht begnügte sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten, weil das Mädchen unter Neurodermitis litt und die Mutter bei einer erneuten Aussage eine Verschlimmerung der Krankheit befürchtete. Dies hielt der EU-Gerichtshof nicht für einen ausreichenden Grund, um die Rechte der Verteidigung einzuschränken (Az.: 33900/96). CHR
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen