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Terrorjubel erlaubt

Arbeitsgericht Lübeck erklärt Kündigung der Hansestadt gegen unliebsamen rechten Mitarbeiter für unwirksam

LÜBECK dpa ■ Die Hansestadt Lübeck muss die Kündigung eines Mitarbeiters zurücknehmen, der sich zustimmend zu den Terroranschlägen vom 11. September geäußert hatte. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck gestern entschieden. Mit den Äußerungen habe der Mitarbeiter nicht gegen die Menschenwürde der Opfer verstoßen, begründete der Richter. Die Stadt hatte dem Mitarbeiter gekündigt, nachdem er die Anschläge öffentlich als „längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA“ bezeichnet hatte.

Mit dem Urteil ist der dritte Versuch Lübecks gescheitert, den 46-jährigen Umwelttechniker, der dem „Bündnis Rechts“ angehört, aus ihren Diensten zu entlassen. Bereits in den 80er- und 90er-Jahren waren zwei Kündigungen gescheitert. Inzwischen gibt es eine vierte Kündigung, weil der Mitarbeiter im Januar vom Landgericht wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

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