: Terrorjubel erlaubt
Arbeitsgericht Lübeck erklärt Kündigung der Hansestadt gegen unliebsamen rechten Mitarbeiter für unwirksam
LÜBECK dpa ■ Die Hansestadt Lübeck muss die Kündigung eines Mitarbeiters zurücknehmen, der sich zustimmend zu den Terroranschlägen vom 11. September geäußert hatte. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck gestern entschieden. Mit den Äußerungen habe der Mitarbeiter nicht gegen die Menschenwürde der Opfer verstoßen, begründete der Richter. Die Stadt hatte dem Mitarbeiter gekündigt, nachdem er die Anschläge öffentlich als „längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA“ bezeichnet hatte.
Mit dem Urteil ist der dritte Versuch Lübecks gescheitert, den 46-jährigen Umwelttechniker, der dem „Bündnis Rechts“ angehört, aus ihren Diensten zu entlassen. Bereits in den 80er- und 90er-Jahren waren zwei Kündigungen gescheitert. Inzwischen gibt es eine vierte Kündigung, weil der Mitarbeiter im Januar vom Landgericht wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen