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Wegweisende Stiftung

■ SPD-Bürgerschaftsfraktion will mehr für Opferschutz tun und Frauen besser vor prügelnden Männern schützen

In der vorigen Legislaturperiode konnte die SPD an der Regierung zumindest bei einem Thema punkten: Dem Opferschutz. So führte der rot-grüne Senat durch Änderung des Polizeigesetzes das „Wegweisungsrecht“ bei häuslicher Gewalt ein, und durch eine Hamburger Bundesratsinitiative wurde der Opferschutz bei Strafprozessen verbessert. „Wir haben viel getan, jetzt müssen weitere Schritte folgen“, erklärt die SPD-Vizefraktionschefin Britta Ernst. Die Idee dazu wurde gestern vorgestellt: Eine Stiftung „Hilfe für Opfer von Gewalt“.

Wenn etwas im Gesetz steht, muss es in der Praxis noch lange keine Anwendung finden. „Wir haben das Gefühl, dass vom Wegweisungsrecht zu wenig Gebrauch gemacht wird, weil es vielen Frauen gar nicht bekannt ist“, sagt Ernst. Daher möchte die SPD nun vom Rechtssenat in einer großen Anfrage wissen, inwiefern das Wegweisungsrecht umgesetzt wird. Denn polizeiliche Erhebungen gibt es nicht, lediglich Hamburgs Polizeipräsident Udo Nagel hat jüngst die Zahl von 66 Fällen in die Debatte eingeworfen. Seit Anfang 2002 kann eine Frau ihren prügelnden Mann oder Freund in akuten Gewaltsituationen durch die Polizei für zehn Tage aus der Wohnung weisen lassen.

Das kann es nach Auffasung von Britta Ernst aber noch nicht gewesen sein. „Das Opfer bekommt zwar einen Pflichtverteidiger im Prozess, wird sonst aber allein gelassen“, sagt sie. „Und den Frauen gelingt es oft nicht, die Spirale der Gewalt endgültig zu durchbrechen, wie die lange Warteliste bei den fünf Frauenhäusern zeigt.“ Daher strebt ihr eine Art staatlicher Weißer Ring vor, der sich zwar grundsätzlich um Opfer jeglicher Gewalt oder Verbrechen kümmert, den Schwerpunkt aber auf häusliche Männergewalt und Gewalt gegen Kinder legt. Die Stiftung soll aktive Hilfseinrichtungen und -projekte finanziell unterstützen.

Das Grundkapital von drei Millionen Euro soll aus der Gewinnabschöpfung kommen – also beschlagnahmte Verbrechensgewinne. Von dieser Möglichkeit machen Polizei und Justiz seit 1998 regen Gebrauch. Ziel sei es zudem, auf die Opfer zuzugehen, aber auch Ärzte und Pfleger zu schulen, um Spuren und Verletzungen nach Gewalttaten besser zu erkennen und gerichtsfest zu dokumentieren.

Bei der CDU-Abgeordenten Viviane Spethmann stößt der „konstruktive Vorschlag“ auf Zustimmung. „Opferschutz ist eine so wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die außerhalb parteipolitischer Auseinandersetzungen stehen sollte.“ Daher wird dort auch von Schwarz-Schill ordentlich gekürzt.

Kai von Appen

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