: Kein Stein auf dem anderen
Internes Integrationskonzept der Behörde für Soziales und Familie: „Betonung der Eigenverantwortlichkeit“, Förderung des Ehrenamtes, stärkerer „Austausch zwischen den Kulturen“ – und für jeden Zuwanderer ein verbindlicher „Integrationsplan“
von HEIKE DIERBACH
Die Hamburger Integrationspolitik wird künftig auf „Betonung der Eigenverantwortung“ , „Förderung des Ehrenamtes“ und „Austausch zwischen den Kulturen“ ausgerichtet sein. Strukturell wird dabei kaum ein Stein auf dem anderen bleiben. Das geht aus dem internen Arbeitspapier „Integrationskonzept für Zuwanderer“ der Behörde für Soziales und Familie (BSF) hervor, das der taz hamburg vorliegt.
Das 12-Seiten-Papier ist das Ergebnis der zweiten behördenübergreifenden Amtsleiterrunde zum Thema. „Strategische Ziele“ sind danach, neben den oben genannten: Förderung von Sprache und Ausbildung und Bekämpfung von Diskriminierung. Darüber hinaus sind „konkrete Einzelmaßnahmen“ in den jeweiligen Politikfeldern aufgelistet:
1. Beratung: In den Bezirksämtern werden „Service-Stellen mit Lotsen-Funktion“ eingerichtet, um die Zuwanderer zu informieren. Im Gegenzug soll die jetzige rechtliche Beratung in der Erstaufnahme aufgelöst werden. Die Federführung behält die BSF.
2. Individuelle Integrationspläne: Für jeden Zuwanderer wird persönlich festgelegt, welche staatliche Unterstützung er bekommt und was dafür von ihm „verbindlich“ erwartet wird. Die Umsetzung dieser „Integrationspläne“ wird regelmäßig kontrolliert, „Versäumnisse können sanktioniert werden“.
3. Sprachförderung: Ein „zentrales Sprachzentrum“ wird aufgebaut, das in „regionalen Dependancen“ Kurse anbietet. Unklar sind allerdings noch die Trägerschaft und „Sanktionsmechanismen bei unzureichender Teilnahme“.
4. Bildung: Hier nennt das Papier noch keine konkreten Maßnahmen. Anvisiert werden „integrationsbezogene Bildungspläne“ und ein Programm zur Sprachförderung in den Kindertagesstätten.
5. Arbeitsmarkt: Im Rahmen einer „Arbeitsmarktoffensive“ soll zunächst der „Bedarf an Arbeitskräften“ analysiert und formuliert werden. Auf dieser Grundlage werden Umschulungen und berufsvorbereitende Kurse entwickelt. Die „Bereitschaft zur Einstellung von Zuwanderern“ in der Wirtschaft soll mit einer Rahmenvereinbarung gefördert werden.
6. Wohnungssituation: Fachstellen in den Bezirken sollen die Aufgabe übernehmen, Zuwanderer mit gesichertem Status schneller in regulären Wohnraum zu vermitteln. In allen Bezirken werden „integrationsfördernde“ Unterkünfte gebaut.
8. Toleranz: „Die wechselseitige Akzeptanz zwischen Zuwanderern und Einheimischen ist nicht in erforderlichem Umfang gegeben“, konstatiert die Behörde. Nötig sei deshalb „eine verstärkte Konfliktprävention“. Mit Aktionstagen soll über „Realitäten und Ursachen der Migration“ informiert werden. Die deutsch-ausländischen Begegnungsstätten werden überprüft, wird dort „der kulturelle Austausch“ nicht erkannt, droht das Aus.
9. Zentrale Anlaufstelle: Für „sämtliche Angelegenheiten der Integration“ soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Diese „soll von ehrenamtlichen Kräften getragen werden“ – darunter auch Juristen. Die Trägerschaft ist noch unklar.
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