: Hilfe für DDR-Dopingopfer
BERLIN dpa ■ Der Bundestag hat am Freitag das Dopingopfer-Hilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz erkennt das erlittene Unrecht von früheren DDR-Sportlern an, die ohne ihre Kenntnis oder gegen ihren Willen Dopingpräparate einnahmen und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben. Es wurde bei Gegenstimmen eines Teils der PDS und Enthaltungen von Union, FDP und der übrigen PDS-Fraktion angenommen. „Der Deutsche Bundestag setzt mit dem Dopingopfer-Hilfe-Gesetz ein Zeichen für eine humanitäre und soziale Hilfe“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionen von SPD, Grünen, Union und FDP. Das Gesetz erhebt nicht den Anspruch auf Wiedergutmachung für erhebliche gesundheitliche Schäden, erkennt aber das erlittene Unrecht der Opfer moralisch an. Zur Entschädigung hatte die Bundesregierung 2 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Derzeit wird mit rund 500 Antragstellern gerechnet. Zudem erwartet die Politik einen finanziellen Beitrag des autonomen Sports und der Wirtschaft zu dem Fonds.
kommentar SEITE 12
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen