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die kontrollen

Stichproben bei 10 Prozent

Biologisch wirtschaftende Betriebe tragen generell selbst die Verantwortung für die Qualität ihrer Produkte. Laut EU-Recht müssen sie eine der 22 in Deutschland zugelassenen privaten Kontrollstellen wählen. Ökoverbände selbst kontrollieren nicht, abgesehen von der Einhaltung ihrer speziellen Vorschriften etwa zur Größe der Ställe. Die privaten Kontrollstellen überprüfen auf Grundlage der EG-Ökoverordnung von 1993 das Verfahren und die Rohstoffe auf die ökologische Qualität. Kontrolliert wird einmal im Jahr nach vorheriger Anmeldung. Bei 10 Prozent der Unternehmen gibt es zudem unangemeldete Stichproben. Das Problem: Sowohl die Biobetriebe als auch die Kontrollstellen müssen erst bei einem vorhandenen Verdacht auf einen Verstoß direkt testen. Ohne diesen Verdacht werden nur Bücher gesichtet, Felder und Betriebsstätten inspiziert. Ob Laboruntersuchungen vorgenommen werden, liegt dagegen im Ermessen der Kontrollstellen. Das Endprodukt wird also nur in Ausnahmefällen getestet.

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