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Todesstrafe gegen sexuelle Gewalttäter

Pakistanisches Antiterrorgericht verurteilt von lokalem Clangericht angeordnete Vergewaltigung mit dem Tod

DELHI taz ■ Vier Männer, die vor einem Monat eine 30-jährige Frau im Süden der pakistanischen Provinz Punjab vergewaltigt hatten, sind gestern von einem Gericht der Stadt Dera Ghazu Khan zum Tod verurteilt worden (siehe taz vom 27. 7. und 2. 8.). Zwei weitere Männer erhielten die gleiche Strafe. Ihnen wurde vorgeworfen, die Vergewaltigung von Mukhtaran Bibi in einem dörflichen Clangericht angeordnet zu haben. Damit sollte ein angebliches Verhältnis von Bibis Bruder mit einer Frau des dominanten Mastoi-Clans bestraft werden. Bibi stammt aus dem armen Gujar-Stamm. Sie hatte sich dem Mastoi-Gericht präsentiert, um für ihren Bruder um Vergebung zu bitten, der sein Verhältnis abstritt. Sein Alter (er ist erst zwölf) sowie die rigiden sozialen Schranken ließen viele vermuten, dass die Anklage fingiert war, um Bibis Vergewaltigung und die Demütigung des Gujar-Clans zu provozieren.

Das jetzige Urteil fällte ein Antiterrorgericht nach geheimer Verhandlung. Menschenrechtsgruppen, die den Fall bekannt gemacht hatten, begrüßten das Urteil, obwohl sie die Legitimität dieser Gerichte in Frage stellen und die Todesstrafe ablehnen. Vergewaltigung ist eine häufig praktizierte Form der Unterdrückung und Demütigung der Frau, und ihre soziale Legitimation macht die Praxis innerhalb von Familien noch leichter. Auch diskriminiert das überlieferte islamische Recht (Hadud) Frauen.

Ein kürzlich gefälltes Urteil des obersten Scharia-Gerichts ist in diesem Zusammenhang von noch größerer Bedeutung. Das Gericht sprach eine Frau frei, die des Ehebruchs angeklagt war, wobei alles auf eine Vergewaltigung hinwies. Der Hadud verlangt, dass eine Angeklagte zu ihrer Entlastung vier männliche Zeugen beibringen muss. Sie konnte diese absurde Bedingung nicht erfüllen. Dennoch wurde sie vom obersten Scharia-Gericht freigesprochen. Es befand die gerichtsmedizinischen Indizien und biografischen und sozialen Umstände schwerwiegender als die archaischen Hadud-Kriterien. Der Vergewaltiger, der wie üblich mit Freispruch gerechnet hatte, wurde zum Tod verurteilt. BERNARD IMHASLY

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