: Wertpapiere als Kaution
Das neue Mietrecht bietet seit dem vergangenen Jahr eine Alternativezur Bargeldkaution. Auch Bundesschatzbriefe können als Kaution dienen
Bezieht man eine neue Wohnung, werden nicht nur Maklergebühren und Umzugskosten fällig. Auch eine Mietkaution muss in der Regel hinterlegt werden.
Ist das Bargeld knapp, können dem Vermieter auch Alternativen als Mietsicherheit angeboten werden. Möglich ist beispielsweise neben der Variante einer Bankbürgschaft auch das Sparbuch in Form eines Mietkautionskontos. Selbst Aktien oder Fondsanteile kann der Vermieter akzeptieren, muss es aber nicht.
Was viele nicht wissen: Auch mündelsichere Wertpapiere können als Kaution hinterlegt werden. Das, so empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken, sei „günstiger, als sie zu verkaufen und dadurch auf künftige Zinszahlungen zu verzichten“.
Mündelsichere Wertpapiere sind besonders sichere Geldanlagen. Dazu gehören zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Anleihen und Obligationen des Bundes, der Länder sowie der Städte und Gemeinden sowie Pfandbriefe, auch solche von privaten Hypothekenbanken. Wer also noch den ein oder anderen (Bundes-)Schatz im Depot hat, kann zumindest dem finanziellen Teil des Umzuges etwas gelassener entgegensehen. In jedem Fall sollte allerdings zuvor mit dem Vermieter geklärt werden, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann. TAZ
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