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Hilfe eingeklagt

Kostenübernahme für AssistentInnen: Behinderter Arbeitnehmer setzt sich gegen Integrationsamt durch

Die Hartnäckigkeit von Jörg Schulz hat sich gelohnt: Der Pä- dagoge kann seine Halbtagsstelle behalten. Das Integrationsamt der Sozialbehörde finanziert ihm doch die notwendigen AssistentInnen – fast zwei Jahre musste der behinderte 42-Jährige da- rum kämpfen (taz berichtete).

Schulz sitzt im Rollstuhl und kann Arme und Hände nur eingeschänkt bewegen. Um die AssistentInnen während seiner eigenen Arbeitszeit zu bezahlen, braucht er rund 14.000 Euro im Jahr. Bis Ende 2000 zahlte die Behörde diese Summe auch anstandslos, allerdings damals noch an die Arbeitgeberin von Schulz, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG-UB), bei der auch die AssistentInnen angestellt waren. Doch dann trat ein neues Gesetz in Kraft, nach dem Schulz die AssistentInnen selbst anstellen kann – behinderten ArbeitnehmerInnen sollte so mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

Als aber Schulz den ersten eigenen Antrag stellte, wollte das Integrationsamt plötzlich nur noch 64 Prozent der Kosten bezahlen. Den Rest sollte unter anderem das Sozialamt übernehmen, weil die Assistenz auch „pflegerische und betreuerische Tätigkeiten“ beinhalte. Schulz klagte erfolgreich dagegen, im Juli dieses Jahres verpflichtete das Hamburger Verwaltungsgericht das Amt, einen neuen Bescheid zu erlassen. Dieser lautete aber wieder nur auf 66 Prozent.

Schulz beschwerte sich bei der Behörde über das Integrationsamt – mit Erfolg: Jetzt erhielt er einen Bescheid über die volle beantragte Summe. Die Differenz für die vergangenen Monate wird „umgehend nachgezahlt“. Der 42-Jährige kann nun die Schulden zurückzahlen, die er privat aufnehmen musste, um seine AssistentInnen weiter zu bezahlen. Er hat den Kampf gegen das Integrationsamt um seine berufliche Integration gewonnen. Heike Dierbach

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