piwik no script img

miethai & coRenovieren vor dem AuszugJede Tropfnase, jeder Farbklecks

Die Wohnung, aus der man auszieht, zu renovieren macht wenig Spaß. Nach getaner Arbeit zu erfahren, dass gar keine Verpflichtung bestand, zu renovieren, weil z. B. der Vermieter Arbeiten verlangt hatte, die nicht vereinbart wurden oder weil die vertragliche Renovierungsklausel unwirksam ist, ist noch ärgerlicher.

Wenn dann noch der Vermieter die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und jede Tropfnase, jeden Farbklecks pingelig aufschreibt, ist das Maß voll. Wer ist für die nochmalige Renovierung zuständig? Sind die Renovierungsarbeiten tatsächlich schlecht ausgeführt (z.B. fleckiger Anstrich, Tapeten schief oder nicht auf Stoß geklebt), so kann der Vermieter auch dann Nachbesserung bzw. Kostenersatz für einen eigenen Maler verlangen, wenn der Mieter eigentlich gar nichts hätte machen müssen. Allerdings, darauf weist ein neues Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. 06. 2002 (AZ 62 S 576/01) hin, nicht in jedem Fall. War die Wohnung bei Einzug unrenoviert und hätte der Vermieter bei Auszug sowieso Arbeiten auf seine Kosten machen lassen müssen, entsteht ihm durch die schlechte Arbeit der Mieter ja kein zusätzlicher Schaden.

In dem Fall kann er daher vom Mieter keinen Kostenersatz für einen zweiten Anstrich verlangen. Hätte der Vermieter nur einen Teil der Wohnung renovieren müssen, so steht ihm auch nur für die übrigen (vom Mieter schlecht gemalten) Räume Kostenersatz zu.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mietern helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de. www.mhm-hamburg.de

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen