: Natürlich und gewaltig
Finanzieller Schutz bei Elementarschäden: Welche Versicherung bezahlt? Durchblick ist oftmals schwierig. Die alte DDR-Haushaltspolice schloss die Naturgewalten standardgemäß mit ein
Überflutete Straßen und Keller, einstürzende Häuser, zerstörte Autos: Die Jahrhundertflut dieses Sommers hat alle Hausbesitzer wachgerüttelt. Viele gehen ihre Versicherungspolicen durch und überprüfen, was sie vor Jahren unterschrieben haben.
Wohngebäude- plus Elementarschutz
Das Eigenheim ist ein Vermögen wert. Vor den finanziellen Folgen des Verlustes oder Schäden an dem Gebäude schützt eine Wohngebäudeversicherung. Diese springt aber nur dann ein, wenn die Immobilie durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. Mit diesem Versicherungsschutz sind die Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, noch nicht abgedeckt. Hierfür ist eine spezielle Zusatzpolice notwendig. Zusammen mit der Wohngebäudeversicherung kann eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Erst mit dieser Zusatzpolice ist der Schutz gegen Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen komplett.
In der Praxis haben diejenigen, die den Schutz am nötigsten haben, oftmals große Schwierigkeiten, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Bei vielen Versicherungsgesellschaften gibt es den Elementarschutz nur für Kunden, die in den letzten zehn Jahren keinen entsprechenden Schaden hatten.
Andere Unternehmen schließen von vornherein gefährdete Gebiete aus, versichern nur gegen einen hohen Aufpreis oder behalten sich Einzelfallprüfungen vor.
Bei dem heftigen Elbe-Hochwasser, ausgelöst durch die sintflutartigen Regenfälle in weiten Teilen Europas, konnte mit Spendengeldern und einem Hilfsprogramm der Bundesregierung eine Vielzahl der nicht versicherten Schäden reguliert werden. Doch das Risiko, in hochwassergefährdeten Gebieten gegen die finanziellen Folgen einer Naturkatastrophe nicht abgesichert zu sein, bleibt bestehen.
Damit im Katastrophenfall nicht der Staat einspringen und Unsummen an Steuergeldern ausgeben muss, fordert der Bund der Versicherten eine Überschwemmungsversicherung für jedermann. Diese könnte sich durch einen Zuschlag, der automatisch zu jedem Wohngebäude- und Hausratversicherungsvertrag erhoben wird, finanzieren lassen. Eine solche Pflichtversicherung müsste per Gesetz eingeführt werden. Bislang löste dieser Vorschlag zwar eine Diskussion innerhalb der Versichertengemeinschaft aus, aber noch keine Gesetzesinitiative.
Hausratversicherungplus Elementarschutz
Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen den Verlust von Hab und Gut. Doch mit dieser Police ist das Risiko einer Überschwemmung in der Regel nicht mitversichert. Ersetzt werden nur Schäden, die durch Feuer, Blitz, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstehen. Mieter und Eigentümer müssen zusätzlich einen Elementarschutz vereinbaren, um sich gegen Naturkatastrophen abzusichern. Gegen Aufpreis ist dies bei den meisten Assekuranzen möglich.
Viele Versicherte, die bei der Elbe-Hochwasser-Katastrophe ihren Hausrat ganz oder teilweise verloren haben, hatten Glück im Unglück: Die alte DDR-Haushaltspolice schloss die Elementarschäden standardgemäß mit ein. Die Allianz Versicherung hat das ehemalige staatliche Versicherungsunternehmen übernommen und die meisten dieser alten „DDR-Policen“ weitergeführt. Die betroffenen Kunden konnten ihre Überschwemmungsschäden abrechnen.
Wer einen Öltank hat, ist laut Gesetz für alle Schäden verantwortlich, die durch auslaufendes Öl verursacht werden. Leckt der Tank und dringt Öl in das Grundwasser oder oberirdische Gewässer ein, haftet der Besitzer unabhängig davon, ob höhere Gewalt wie beispielsweise eine Überschwemmung den Schaden ausgelöst hat. Manche Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko eines Tanks bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000 Liter mit ab. Übersteigt der Tank dieses Volumen, ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der richtige Schutz.
Für die Schäden am eigenen Auto ist die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zuständig. Grundsätzlich gibt es bei Hochwasser eine Erstattung. Wenn das Fahrzeug allerdings nicht rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernt wird und der Besitzer grob fahrlässig handelt, kann es zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung kommen. Die Versicherung zahlt den Zeitwert des Fahrzeugs, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Sturmschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sturm mindestens die Windstärke acht (70 km/h) erreicht. Auch die Kaskoversicherung springt ab dieser Sturmstärke ein. Richten Bäume oder Gebäude auf Nachbargrundstücken Schäden an, ist die Privathaftpflichtversicherung oder Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung zuständig. SIMONE WEIDNER
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