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Arbeitslosen-Gebühr

■ Erwerbslose müssen Bankgebühren zahlen

Die Kosten für die Sachbearbeiter des Arbeitsamtes werden den Arbeitslosen noch nicht aufgebrummt. Doch der Schritt dorthin ist nicht mehr weit. Ab Januar müssen Erwerbslose, die Leistungen des Arbeitsamtes erhalten, die Bankgebühren für ihre monatlichen Bezüge selbst tragen. Die Kosten, die dem Arbeitsamt durch die Überweisung von Arbeitslosengeld oder -hilfe entstehen, wälzt dieses nun auf die EmpfängerInnen ab.

Wird zum Beispiel das Arbeitslosengeld in Höhe von 1.500 Mark postbar ausgezahlt, fallen dafür 28,80 Mark Gebühren an. Künftig werden also nur noch 1.471,20 Mark überwiesen. Das Arbeitsamt empfiehlt allen EmpfängerInnen von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld deshalb, ein Girokonto einzurichten. Allein die Überweisung von einem Konto aufs andere ist nämlich kostenfrei.

Doch daß nicht jeder ein Konto bekommt, ist in Hamburg ein alter Hut. Zwar preisen die Banken ihre „Konten für jedermann“. Doch bis vor zwei Jahren differierte es zwischen des Banken erheblich, für wen Konten eingerichtet wurden und für wen nicht. Dann gab der „Zentrale Kreditausschuß“Richtlinien heraus. Die besagen, daß der Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe allein kein Grund sein darf, jemandem die Einrichtung eines Kontos zu verweigern. Hinzu kommen müssen weitere „unzumutbare“Gründe, wie der Geschäftsführer des Bankenverbandes Hamburg, Christian Marquardt, ausführt. Und das kommt immer wieder vor. „Wir haben schon öfters Leute hier gehabt, die kein Konto bekommen haben“, weiß ein Mitarbeiter der Arbeitslosenberatung „pro labore“und befürchtet: „Das wird jetzt noch verstärkt auftreten“. Die Sprecherin der Deutschen Bank in Hamburg, Alexandra Oehmichen, verrät, abgelehnt werde ein Konto etwa, „wenn jemand rumpöbelt oder stark alkoholisiert ist“. ee

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