Anwaltverein übt Kritik wegen NSA: Angela Merkel muss uns schützen
Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins ist unzufrieden. Die Regierung könne wegen der NSA-Spitzeleien auch den UN-Menschenrechtsausschuss anrufen.
BERLIN taz | „Die Bundesregierung hat die Pflicht, die Bundesbürger vor der Ausspähung durch ausländische Geheimdienste zu schützen.“ Darauf wies Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, am Mittwoch in Berlin hin. Wie die Bundesregierung diese Schutzpflicht erfülle, bleibe aber ihr überlassen.
Von Schutzpflichten spricht man üblicherweise, wenn der Staat Gefahren für die Grundrechte der Bürger abwehren muss, die von privaten Akteuren drohen: also von Unternehmen, Familienmitgliedern oder Kriminellen. „Schutzpflichten bestehen aber auch gegenüber anderen Staaten, auch gegenüber befreundeten Staaten“, betonte Ewer.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Bürger aber nicht verlangen, dass der Staat ihn auf eine bestimmte Weise schützt, sondern nur, dass der Staat überhaupt etwas Sinnvolles tut. Bei der Erfüllung der Schutzpflicht besteht also ein großer Einschätzungsspielraum.
Mit Blick auf die NSA-Ausspähung von deutschen Telefongesprächen und E-Mails erklärte Ewer: „Wenn die Bundesregierung davon schon lange gewusst hat und nichts getan hat, dann hat sie ihre Schutzpflicht krass verletzt.“ Merkel bestritt am Mittwoch erneut, dass sie schon früher Kenntnis von den NSA-Überwachungsprogrammen gehabt habe.
Seit Aufdeckung des Skandals kann sich die Bundesregierung nicht mehr auf Unkenntnis berufen. Nun muss sie handeln. „Angela Merkel darf den USA jetzt keinen Freibrief geben, dass einfach alles so weiterlaufen kann“, erläuterte Ewer. „Das aber tut sie ja auch nicht.“ Der Kieler Verwaltungsrechtsexperte verwies auf die Gespräche mit dem US-Botschafter in Berlin und die deutsche Regierungsdelegation, die in die USA flog, um herauszufinden, was die NSA eigentlich konkret gemacht hat.
Als weitere Möglichkeit könnte die Bundesregierung laut Ewer auch den UN-Menschenrechtsausschuss anrufen, wenn sich herausstellt, dass die US-Überwachung eine Verletzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte darstellt. Dort sind auch das Privatleben und der Schriftverkehr vor „willkürlichen und rechtswidrigen“ Eingriffen geschützt.
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