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Antikriegsgeld

■ Gemein: Nicht mal Konsum vom Golfkrieg unberührt

Frankfurt (dpa/taz) — Geldscheine, die mit Parolen von KriegsgegnerInnen bedruckt sind, haben für Verwirrung gesorgt. Bei der Bundesbank liefen am Montag die Telefone heiß. Dabei geht es um den Erstattungsanspruch für eine Banknote mit dem Aufdruck „Kein Geld für Krieg“. Anspruch auf Erstattung — so die Währungshüter — haben alle Bürger, die zufällig an derartige Geldscheine gekommen sind. Sie könnten diese bei einer Bank oder Sparkasse oder bei der nächsten Landeszentralbank eintauschen.

Nur diejenigen, die das Geld selbst mit Parolen bedruckt oder beschriftet haben, hätten ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesbank verwirkt. Wie festgestellt werden soll, wer die Parolen angebracht hat, kann die Bundesbank jedoch nicht sagen. Kriminell ist das Bedrucken von Geldscheinen nicht, weil der Besitzer dessen Eigentümer ist. Nach Angaben der Polizei gibt es damit auch keinen Straftatbestand wie Sachbeschädigung. Geldfälschung sei damit ebenfalls nicht verbunden. Geldexperten halten die Aktion für aufgebauscht, weil bislang nur wenige Parolenscheine aufgetaucht seien. Aber das kann sich schnell ändern.

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