Anstößiger Brunch

■ Werden Schwule und Lesben im Alsterpavillon diskriminiert?

Gediegenes Ambiente und traumhafter Ausblick: Das Täßchen Kaffee im Alsterpavillon könnte so gut schmecken, dachte sich Hamburgs schwul-lesbischer Sportverein „Startschuß“. Der suchte Räume für einen Brunch für etwa 250 SportlerInnen zum Abschluß des fünften internationalen schwul-lesbischen Volleyballturniers in der Hansestadt. Zu dieser Veranstaltung unter Schirmherrschaft von Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) werden rund 170 SportlerInnen aus Deutschland, Belgien, der Schweiz und Holland über Ostern in Hamburg erwartet.

Doch aus dem Brunch im Alsterpavillon wird nichts. Kurt Harms, Chef des Partyservice „Brunckhorst“, der im Sommer den Alsterpavillon übernahm, verwies auf den Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Hamburg. Danach, so soll Harms gegenüber einem Startschuß-Mitglied erklärt haben, dürfte das Café nicht für „anstößige“ Veranstaltungen vermietet werden.

Dem Brunch hätte allerdings nichts im Wege gestanden, wenn die Sportler ihre „Mentalität“ verschwiegen hätten. Die Startschüßler sind stinksauer: „Unsere Ausgrenzung wegen unserer Liebe ist diskriminierend und menschenverachtend“, erklärt Sebastian Scharping von Startschuß.

Gegenüber der taz bestritt Kurt Harms die Vorwürfe. Laut Vertrag dürfe nicht der gesamte Alsterpavillon tagsüber an eine geschlossene Gesellschaft vermietet werden. Wenn das nur 150 Sportler gewesen wären, hätten sie einen Teil des Cafés mieten können, denn selbstverständlich, so Harms, „habe ich nichts gegen Schwule“.

Tatsächlich schreibt der Erbbaurechtsvertrag den Café-Betreibern vor, die Räume tagsüber für die Allgemeinheit zu öffnen, erklärt Finanzbehörden-Sprecherin Annette Verhein-Jarren: „Eine Schwulen- und Lesbenklausel gibt es allerdings nicht“.

Startschuß hat derweil einen gleichwertigen Ersatz gefunden: Der Brunch findet nun im „Mövenpick“ in der Spitaler Straße statt.

Stefan Rüter