■ Mit der Korruption auf du und du: Anschmieren geht
Bonn (AFP) – Bestechung im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft sollen künftig schärfer geahndet werden. Die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und FDP stimmten am Donnerstag abend einem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption zu. Die SPD hatte schon vorher die Pläne als ungenügend kritisiert. Ein Gesetzentwurf des SPD-beherrschten Bundesrats fand jedoch keine Mehrheit. Darin war die Möglichkeit zur Telefonüberwachung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten vorgesehen. Außerdem sollte bereits das „Anfüttern“ von Beamten durch Geschenke unter Strafe gestellt werden.
Dem Staat gehen allein im öffentlichen Bauwesen pro Jahr rund 10,1 Milliarden Mark durch Schmiergelder oder Preisabsprachen verloren, hat der Korruptionsexperte Wolfgang Schaupensteiner ausgerechnet. In der Regel werden zwei bis fünf Prozent des Auftragsvolumens als Schmiergelder gezahlt. Die Auftrag-Vergebenden ließen sich schmieren und gäben dafür Informationen über interne Kalkulationen preis. Solche Submissionsabsprachen werden fortan als Straftat gewertet.
Das Gesetz muß nun noch den Bundesrat passieren. Der wollte, daß schon eine Vorteilsannahme „im Zusammenhang mit dem Amt“ unter Strafe gestellt werden sollte. Eine solche Regelung war der Koalition jedoch zu weit gegangen. Dann wären schon Geschenke zur Beförderung eine Bestechung. So wird die Strafe für Korruption erhöht und Preisabsprachen unter Anbietern bei staatlichen Ausschreibungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Im öffentlichen Dienst macht sich ein Beamter strafbar, wenn er „für die Dienstausübung“ einen Vorteil fordert oder sich versprechen läßt.
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