Anschlag in Norwegen: Ermittler werten Tat als „Terrorakt“
Laut norwegischem Geheimdienst handelt es sich bei dem Angriff in Kongsberg mutmaßlich um eine terroristische Tat. Fünf Menschen kamen ums Leben.
Die Polizei hatte den Angreifer zuvor bereits als polizeibekannten und potenziell radikalisierten Muslim identifiziert. „Es handelt sich um einen Konvertiten zum Islam“, sagte ein Polizeivertreter. Die Behörden hatten demnach im vergangenen Jahr noch Kontakt mit dem Mann, weil er wegen mutmaßlicher Radikalisierungstendenzen auffällig geworden war.
Der Verdächtige hatte an mehreren Orten im Zentrum der Stadt Kongsberg südwestlich der Hauptstadt Oslo mit Pfeil und Bogen um sich geschossen, darunter in einem Supermarkt. Rund eine Viertelstunde nach der Tat wurde er festgenommen und anschließend in eine Polizeidienststelle in der Nachbarstadt Drammen gebracht. Laut einem Bericht des Senders TV2 hatte der Mann auch ein Messer und weitere Waffen bei sich.
In der Nacht hätten die Ermittler den Verdächtigen verhört, dieser habe dabei die Tat gestanden, sagte der Polizeivertreter. Der Anwalt des Verdächtigen teilte mit, sein Mandant zeige sich kooperativ und spreche offen mit den Ermittlern. Demnach sollte er am Donnerstag oder Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden.
Erinnerungen an Utøya
Der Vorfall weckt schlimme Erinnerungen: Vor gut zehn Jahren erlebte Norwegen den schwersten Terroranschlag seiner modernen Geschichte. Am 22. Juli 2011 zündete der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik zunächst im Osloer Regierungsviertel eine in einem Transporter versteckte Bombe und tötete dabei acht Menschen.
Danach fuhr er zur etwa 30 Kilometer entfernten Insel Utøya, wo er sich als Polizist ausgab und das Feuer auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei eröffnete.
69 Menschen, vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, kamen auf Utøya ums Leben. Breivik nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Er wurde im August 2012 zu der damaligen Höchststrafe von 21 Jahren mit einer Mindesthaftzeit von zehn Jahren verurteilt.
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