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Anklage gegen Polizeichef

■ Übergriffe auf Ausländer vertuscht

Hamburg (taz) – Der frühere Leiter der Polizeidirektion Mitte, Richard Peters, soll wegen Strafvereitelung im Amt vor Gericht gestellt werden. Wie der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, gegenüber der taz bestätigte, ist die Anklageschrift dem Beamten bereits zugegangen. Peters, der inzwischen Chef der Bereitschaftspolizei ist, soll von Vorkommnissen in der Revierwache 11 an der Kirchenallee gewußt haben, die später im Untersuchungsausschuß zum Hamburger Polizeiskandal aufgerollt wurden: Polizeibeamte sollen Ausländer mißhandelt und in mindestens einem Fall einer Scheinhinrichtung unterzogen haben. Das Hamburger Amtsgericht muß jetzt über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang 1996 Ermittlungsverfahren gegen Peters sowie einen weiteren Beamten der Landespolizeidirektion eingeleitet. Richard Peters und sein Kollege Hans-Joachim Dittrich sollen Ende 1993 beziehungsweise Anfang 1994 bereits von ausländerfeindlichen Übergriffen auf St. Georg erfahren haben, ohne entsprechende Schritte einzuleiten.

Peters soll von Dittrich über die rassistischen Tendenzen und angeblichen Scheinrichtungen informiert worden sein, konnte sich aber nicht zu internen Ermittlungen oder dem Einschalten der Staatsanwaltschaft entschließen. Das Strafmaß bei Strafvereitelung im Amt ist mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bemessen. Lisa Schönemann

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