Anklage gegen Journalisten in Myanmar: Journalisten vor Gericht

Zwei Reportern drohen lange Haftstrafen. Sie hatten aus Rakhine berichtet, von wo das Militär Hunderttausende Rohyngia vertrieben hat.

Polizisten und ein Mann in Handschellen

Der Reuters-Reporter Wa Lone am Rande der Gerichtsverhandlung am Mittwoch Foto: dpa

Zwei Reportern der Nachrichtenagentur Reuters drohen bis zu vierzehn Jahre Haftstrafe – für Investigativjournalismus. Seit fast einem Monat werden sie in Myanmar (Birma) in Untersuchungshaft festgehalten. „Man hat uns verhaftet, weil wir die Wahrheit ans Licht bringen wollten“, sagte der 31-jährige Wa Lone am Rande einer Gerichtsverhandlung am Mittwoch in Handschellen vor Journalisten-Kollegen. Er und Kyaw Soe Oo hatten regelmäßig über die Krise im Teilstaat Rakhine berichtet.

Eine Sicherheitsoperation des Militärs hat dort seit August mehr als 650.000 muslimische Rohingya über die Grenze nach Bangladesch getrieben. Während die UNO von ethnischer Säuberung spricht, streitet die Regierung die Vorwürfe ab. Die beiden Reporter wurden Mitte Dezember festgenommen, nachdem Polizisten ihnen bei einem Abendessen Dokumente mit angeblich sensiblen Informationen übergeben hatten. Beobachter glauben, es handelte sich um eine Falle. Den Journalisten wird Verrat von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1923 und geht auf die britische Kolonialzeit zurück.

Kurz nach dem Amtsantritt der Regierung von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi legte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch 2016 einen ausführlichen Report mit Vorschlägen zur Änderung repressiver Gesetze wie dem zum Geheimnisverrat vor. Es blieb allerdings bei kosmetischen Änderungen.

Der Fall der Reporter hat für internationale Empörung gesorgt. Diplomaten und Staatschefs kritisieren die Inhaftierung als eklatanten Angriff auf die Pressefreiheit in Myanmar. Vor dem Gerichtsgebäude protestierten am Mittwoch etwa 30 schwarz gekleidete Kollegen. Die nächste Verhandlung findet am 23. Januar statt.

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