Angst vor der Vogelgrippe: Geflügelhalter leiden unter Stallpflicht
Wegen neuer Vogelgrippefälle muss in den meisten Bundesländern Geflügel im Stall bleiben. Bauern glauben nicht, dass das wirksam ist.
Laut der neuen baden-württembergischen Regelung gilt die Stallpflicht dort nur noch in Gebieten mit viel Geflügel, in der Nähe von Gewässern und dort, wo bereits infizierte Vögel gefunden wurden. Man habe damit auf eine Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts reagiert, so das Ministerium.
Dank der Neuregelung dürfen Eier trotz Stallpflicht weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Laut einer EU-Verordnung ist das aber nur 12 Wochen lang möglich. Danach müssen Betriebe sie als „Eier aus Bodenhaltung“ verkaufen und bekommen weniger Geld dafür. Weil die Stallpflicht in einigen Bundesländern seit November 2016 gilt, ist die Frist von 12 Wochen nun erreicht. In Schleswig-Holstein beispielsweise reagiert man mit finanziellen Entschädigungen: Wie der NDR berichtet, stehen dafür bis zu 850.000 Euro bereit.
Allein seit dem vergangenen Mittwoch hat es deutschlandweit sechs H5N8-Fälle gegeben – in den meisten Bundesländern dürfte die Stallpflicht also weiter gelten.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert, dass die Stallpflicht die Verbreitung der Vogelgrippe in Deutschland nicht verhindert habe. „Wir haben daher einige Zweifel an der Wirksamkeit der generellen Aufstallungspflicht“, sagt Reiko Wöllert, Geschäftsführer der AbL Mitteldeutschland. Vor allem die bäuerliche Geflügelnutzung werde geschädigt, Freilandhaltung sei kaum noch möglich.
Die AbL fordert Landwirtschaftsminister Schmidt auf, sich bei der Suche nach der Ursache nicht auf Wildvögel zu beschränken. Ornithologen kritisieren schon lange, dass das Friedrich-Loeffler-Institut den Beitrag der industriellen Geflügelwirtschaft zur Ausbreitung der Krankheit nicht genug untersuche. Die Grippe könne sich auch über kontaminiertes Futter oder Exportkäfige verbreiten.
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