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Angst vor der VieleheUnion poltert gegen Ehe ohne Standesamt

Nach der SPD fürchtet nun auch die Union die Vielehe. Integrationsbeauftragte setzt auf Hilfe von Muslimverbänden.

Kirchliche Trauung schön und gut, aber nur die standesamtliche Regelung verhindert die Vielehe. Bild: dpa

BERLIN taz Politiker von CDU und CSU haben eine Rücknahme der neuen Eheregelung gefordert, nach der auch rein religiöse Trauungen möglich sind. "Man muss sich schleunigst von dieser Reform verabschieden", sagte CDU-Bundesvorstandsmitglied Emine Demirbüken-Wegner der taz. "Nur die standesamtliche Regelung verhindert die Vielehe. Künftig könnten christliche und muslimische Fanatiker das aushebeln." Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) griff die Bundesregierung wegen der Neuregelung des Eherechtes scharf an. Die Reform sei ein "Rückschritt ins Mittelalter", sagte er dem Münchner Merkur. Der Staat könne künftig nicht mehr ahnden, wenn ein Imam "auch noch die dritte und vierte Eheschließung" vornehme.

Damit greifen nach der SPD und der Opposition auch die Unionsparteien Befürchtungen von Frauenrechtlerinnen wie der türkischstämmigen Anwältin Seyran Ates auf. Ates hatte am Montag gewarnt, die Reform öffne der muslimischen Imam-Ehe "Tür und Tor". Kirchliche Hochzeiten sollen ab Januar 2009 auch dann erlaubt sein, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde.

Für gelungen hält das offenbar auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), nicht. Sie setze "auf die Mitwirkung der muslimischen Verbände", sagte Böhmer der taz. Frauen müssten rechtlich abgesichert sein. "Das ist nur der Fall, wenn sie eine zivilrechtliche Ehe geschlossen haben." Gehör findet Böhmer damit beim Zentralrat der Muslime. Jedem müsse klar sein, dass vor dem Gesetz eine Hochzeit in der Moschee ohne Belang sei, sagte der Vorsitzende Ayyub Axel Köhler am Dienstag.

In der Zwickmühle sieht sich auch die evangelische Kirche (EKD), wenn auch aus anderem Grund. Denn nach der Reform wäre es künftig möglich, zwei Partner zu heiraten: den einen kirchlich, den anderen standesamtlich. Um eine Doppelehe auszuschließen, von der zudem nur eine rechtliche Wirkung entfalten würde, will die EKD wie auch die Bischofskonferenz zwar an die im Kirchenrecht verankerte Vorbedingung einer staatlichen Ehe festhalten. In einem solchen Falle müsste die Kirche jedoch Heiratswillige ablehnen, sofern sie sich nicht auch staatlich trauen wollen. "Ich kann mir nicht vorstellen, Pärchen dann ergebnislos von dannen ziehen zu lassen", sagte EKD-Sprecher Christof Vetter. "Dann wäre aber eine Doppelehe nicht auszuschließen."

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6 Kommentare

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  • RM
    Reiner Moysich

    Trennung von Staat und Kirche vollenden!

     

    Ich beglückwünschte den Christdemokraten Bundesinnenminister Schäuble zum - wenn auch längst überfälligen - neuen Eherecht, nach dem ab 2009 kirchliche Tagungen auch ohne standesamtliche Heirat möglich sind.

    Die jetzige Regelung ist genauso absurd und ungerecht, wie die umgekehrte, dass vor einer standesamtlichen eine kirchliche Trauung stattfinden müsste. Denn im Artikel 137.1 WRV des Grundgesetzes steht: „Es besteht keine Staatskirche“.

     

    Diesem Schritt Schäubles in die sicher richtige Richtung sollten nun baldigst weitere humanitäre Schritte folgen, bis in allen Lebensbereichen eine strikte Trennung von Staat und Kirche erreicht ist. Nur dies entspräche der Verpflichtung Deutschlands, die Menschenrechte einzuhalten, nach denen keine Weltanschauung - egal ob religiöser oder nichtreligiöser Art - bevorzugt oder benachteiligt werden darf, zumal sich Deutschland „weltanschauungsneutral“ nennt

    Dies bedeutet konkret, dass alle menschenrechtswidrigen Bevorzugungen aus dem Grundgesetz gestrichen werden müssen, wie z.B. die Anrufung eines Gottes, Religionsunterricht, Kirchensteuerprivileg, aber auch z.B. nur christliche Feiertage (da es eine sehr große Anzahl anderer völlig gleichberechtigter Weltanschauungen gibt).

    Nur dann bekämen wir ein wesentlich mitmenschlicheres Deutschland, in dem wirklich gleiche Rechte für die Mitglieder aller der über 4000 religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen bestünden.

  • S
    sami

    Denkt man, dass Muslime auf dieses Gesetz gewartet haben, um in eine Polygamie einzugehen, so ist dies wieder ein Armutszeugnis im Informationszeitalter, wo man nicht mal weiß, was der Muslim auf der Straße oder in der Nachbarschaft denkt und wie er lebt. Praktizierende Muslime leben so monogam wie ein Höckerschwan. Auch wenn! Ein Rainer Langhans kann mit seinen - inzwischen könnte es ja auch fünf sein – Frauen im Fernsehen auftreten und von seinem Harem protzen, jedwede eheähnliche Gemeinschaft verschiedener Geschlechter wird staatlich anerkannt und der normalen Familie gleich gestellt, einer schrillen und unästhetischen CSD greifen Stadt und Medien großzügig unter die Arme; all dies ist in Ordnung, schließlich gilt es ja die Freiheit des Menschen, tun und lassen zu können, was er will, solange er keine/r dazu zwingt und in seiner/ihrer Freiheit beraubt. Nur allein die Vorstellung, dass ein Muslim eine zweite Frau ehelichen könnte, ist aber schlimm und ein „Rückschritt ins Mittelalter“(Joachim Herrmann - CSU). Ist es nur dann problematisch, wenn es um Muslime geht und man es „Ehe“ nennt und dadurch eine Reihe Verpflichtungen gegenüber der Ehefrau und ihren Kindern eingegangen werden muss? Ich frage mich, wie viele sich in unserer offenen Gesellschaft an jene anachronistische Vorstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Einehe halten. De iure müssten auch die Muslime gleichberechtigt behandelt werden, auch wenn de facto Polygamie in Deutschland islamisch gesehen kaum möglich ist. Ergo wenn Freiheit in allen Bereichen des Lebens, dann auch für alle, nicht nur für Langhans & Co. Nicht mehr, nicht weniger!

  • RM
    Reiner Moysich

    Trennung von Staat und Kirche vollenden!

     

    Ich beglückwünschte den Christdemokraten Bundesinnenminister Schäuble zum - wenn auch längst überfälligen - neuen Eherecht, nach dem ab 2009 kirchliche Tagungen auch ohne standesamtliche Heirat möglich sind.

    Die jetzige Regelung ist genauso absurd und ungerecht, wie die umgekehrte, dass vor einer standesamtlichen eine kirchliche Trauung stattfinden müsste. Denn im Artikel 137.1 WRV des Grundgesetzes steht: „Es besteht keine Staatskirche“.

     

    Diesem Schritt Schäubles in die sicher richtige Richtung sollten nun baldigst weitere humanitäre Schritte folgen, bis in allen Lebensbereichen eine strikte Trennung von Staat und Kirche erreicht ist. Nur dies entspräche der Verpflichtung Deutschlands, die Menschenrechte einzuhalten, nach denen keine Weltanschauung - egal ob religiöser oder nichtreligiöser Art - bevorzugt oder benachteiligt werden darf, zumal sich Deutschland „weltanschauungsneutral“ nennt

    Dies bedeutet konkret, dass alle menschenrechtswidrigen Bevorzugungen aus dem Grundgesetz gestrichen werden müssen, wie z.B. die Anrufung eines Gottes, Religionsunterricht, Kirchensteuerprivileg, aber auch z.B. nur christliche Feiertage (da es eine sehr große Anzahl anderer völlig gleichberechtigter Weltanschauungen gibt).

    Nur dann bekämen wir ein wesentlich mitmenschlicheres Deutschland, in dem wirklich gleiche Rechte für die Mitglieder aller der über 4000 religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen bestünden.

  • S
    sami

    Denkt man, dass Muslime auf dieses Gesetz gewartet haben, um in eine Polygamie einzugehen, so ist dies wieder ein Armutszeugnis im Informationszeitalter, wo man nicht mal weiß, was der Muslim auf der Straße oder in der Nachbarschaft denkt und wie er lebt. Praktizierende Muslime leben so monogam wie ein Höckerschwan. Auch wenn! Ein Rainer Langhans kann mit seinen - inzwischen könnte es ja auch fünf sein – Frauen im Fernsehen auftreten und von seinem Harem protzen, jedwede eheähnliche Gemeinschaft verschiedener Geschlechter wird staatlich anerkannt und der normalen Familie gleich gestellt, einer schrillen und unästhetischen CSD greifen Stadt und Medien großzügig unter die Arme; all dies ist in Ordnung, schließlich gilt es ja die Freiheit des Menschen, tun und lassen zu können, was er will, solange er keine/r dazu zwingt und in seiner/ihrer Freiheit beraubt. Nur allein die Vorstellung, dass ein Muslim eine zweite Frau ehelichen könnte, ist aber schlimm und ein „Rückschritt ins Mittelalter“(Joachim Herrmann - CSU). Ist es nur dann problematisch, wenn es um Muslime geht und man es „Ehe“ nennt und dadurch eine Reihe Verpflichtungen gegenüber der Ehefrau und ihren Kindern eingegangen werden muss? Ich frage mich, wie viele sich in unserer offenen Gesellschaft an jene anachronistische Vorstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Einehe halten. De iure müssten auch die Muslime gleichberechtigt behandelt werden, auch wenn de facto Polygamie in Deutschland islamisch gesehen kaum möglich ist. Ergo wenn Freiheit in allen Bereichen des Lebens, dann auch für alle, nicht nur für Langhans & Co. Nicht mehr, nicht weniger!

  • RM
    Reiner Moysich

    Trennung von Staat und Kirche vollenden!

     

    Ich beglückwünschte den Christdemokraten Bundesinnenminister Schäuble zum - wenn auch längst überfälligen - neuen Eherecht, nach dem ab 2009 kirchliche Tagungen auch ohne standesamtliche Heirat möglich sind.

    Die jetzige Regelung ist genauso absurd und ungerecht, wie die umgekehrte, dass vor einer standesamtlichen eine kirchliche Trauung stattfinden müsste. Denn im Artikel 137.1 WRV des Grundgesetzes steht: „Es besteht keine Staatskirche“.

     

    Diesem Schritt Schäubles in die sicher richtige Richtung sollten nun baldigst weitere humanitäre Schritte folgen, bis in allen Lebensbereichen eine strikte Trennung von Staat und Kirche erreicht ist. Nur dies entspräche der Verpflichtung Deutschlands, die Menschenrechte einzuhalten, nach denen keine Weltanschauung - egal ob religiöser oder nichtreligiöser Art - bevorzugt oder benachteiligt werden darf, zumal sich Deutschland „weltanschauungsneutral“ nennt

    Dies bedeutet konkret, dass alle menschenrechtswidrigen Bevorzugungen aus dem Grundgesetz gestrichen werden müssen, wie z.B. die Anrufung eines Gottes, Religionsunterricht, Kirchensteuerprivileg, aber auch z.B. nur christliche Feiertage (da es eine sehr große Anzahl anderer völlig gleichberechtigter Weltanschauungen gibt).

    Nur dann bekämen wir ein wesentlich mitmenschlicheres Deutschland, in dem wirklich gleiche Rechte für die Mitglieder aller der über 4000 religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen bestünden.

  • S
    sami

    Denkt man, dass Muslime auf dieses Gesetz gewartet haben, um in eine Polygamie einzugehen, so ist dies wieder ein Armutszeugnis im Informationszeitalter, wo man nicht mal weiß, was der Muslim auf der Straße oder in der Nachbarschaft denkt und wie er lebt. Praktizierende Muslime leben so monogam wie ein Höckerschwan. Auch wenn! Ein Rainer Langhans kann mit seinen - inzwischen könnte es ja auch fünf sein – Frauen im Fernsehen auftreten und von seinem Harem protzen, jedwede eheähnliche Gemeinschaft verschiedener Geschlechter wird staatlich anerkannt und der normalen Familie gleich gestellt, einer schrillen und unästhetischen CSD greifen Stadt und Medien großzügig unter die Arme; all dies ist in Ordnung, schließlich gilt es ja die Freiheit des Menschen, tun und lassen zu können, was er will, solange er keine/r dazu zwingt und in seiner/ihrer Freiheit beraubt. Nur allein die Vorstellung, dass ein Muslim eine zweite Frau ehelichen könnte, ist aber schlimm und ein „Rückschritt ins Mittelalter“(Joachim Herrmann - CSU). Ist es nur dann problematisch, wenn es um Muslime geht und man es „Ehe“ nennt und dadurch eine Reihe Verpflichtungen gegenüber der Ehefrau und ihren Kindern eingegangen werden muss? Ich frage mich, wie viele sich in unserer offenen Gesellschaft an jene anachronistische Vorstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Einehe halten. De iure müssten auch die Muslime gleichberechtigt behandelt werden, auch wenn de facto Polygamie in Deutschland islamisch gesehen kaum möglich ist. Ergo wenn Freiheit in allen Bereichen des Lebens, dann auch für alle, nicht nur für Langhans & Co. Nicht mehr, nicht weniger!