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Angriff auf ArbeitnehmerrechteKritik an CDU-Vorstoß zur Einschränkung von Teilzeit

Der CDU-Wirtschaftsflügel provoziert mit einem Vorschlag, „Lifestyle“-Teilzeit zu begrenzen. Daran gibt es reichlich Kritik – auch aus eigenen Reihen.

Gönnt keine Teilzeit: Die CDU von Kanzler Friedrich Merz, der CDU-Wirtschaftsflügel will lieber Neoliberalismus als Lifestyle Foto: Michael Kappeler/dpa

epd/afp/dpa | Kritik von der Linken, aber auch aus der eigenen Partei: Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels für eine Abschaffung des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit stößt auf Widerstand. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion will einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ Ende Februar auf dem CDU-Bundesparteitag einbringen, wie das Magazin Stern am Sonntag zuerst berichtete.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, kritisierte die Forderung ebenso wie der Vorsitzende des Sozialflügels der Christdemokraten, Dennis Radtke. Der Ökonom Marcel Fratzscher warnte vor Schäden für die deutsche Wirtschaft.

In dem Antrag wird gefordert, dass der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei „Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“ solle. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Zugleich heißt es in dem Antrag: „Nicht besonders begründete Teilzeit kann weiterhin einvernehmlich zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden – jedoch ohne gesetzlichen Rückkehranspruch in Vollzeit.“

Teilzeit sei etwa für Familien, Pflege und Gesundheit richtig und notwendig, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, dem Stern. Aber es gebe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. Freiwillige Teilzeit „aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung“ dürfe nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.

In der „Teilzeitfalle“

Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit erlaubt es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei vorübergehender Teilzeit kehren sie anschließend automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Arbeitgeber können den Antrag nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

Der Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels sieht auch vor, dass Teilzeitkräfte nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten können. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, hieß es.

Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Radtke, sagte der Funke Mediengruppe, er wünsche sich auch, „dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“. Dafür müssten aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessert werden, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machten.

Dafür sprach sich auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge aus. Sie kritisierte zudem, mit dem Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ zeichne die CDU ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und älteren Menschen. Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, warnte: „Dieser Vorschlag führt gleichstellungspolitisch zurück in die Steinzeit und ist auch arbeitsmarktpolitisch völlig am Ziel vorbei.“

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sagte der Rheinischen Post, eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde „stark gegen die Wünsche vieler Deutscher gehen, dadurch die Beschäftigung tendenziell eher reduzieren als erhöhen und somit den Fachkräftemangel in Deutschland weiter erhöhen“. Als Konsequenz drohten weniger Wachstum und Wohlstand sowie ein weiterer Anstieg der Insolvenzen von Unternehmen.

Teilzeitquote bei mehr als 40 Prozent

Linken-Chefin Schwerdtner sagte, Teilzeit sei kein Luxusproblem, „sondern oft die einzige Möglichkeit, um erwerbstätig zu bleiben“. Wer dieses Recht einschränke, dränge vor allem Frauen aus dem Job, verschärfe Einkommensverluste und treibe noch mehr Menschen in Altersarmut. Schwerdtner sprach beim CDU-Vorstoß von „der nächsten Attacke auf hart arbeitende Menschen, besonders auf Frauen“.

Derzeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Dies gilt für Menschen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 auf 40,1 Prozent gestiegen. Dies liege auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen „mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil“, hieß es.

Das IAB wies auch darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht freiwillig reduziert arbeite. „Wenn alle Teilzeitbeschäftigten ihre Wünsche nach mehr Arbeitsstunden realisieren könnten, entspräche das 1,4 Millionen Vollzeitstellen“, sagte der IAB-Arbeitsmarktexperte Enzo Weber dem Handelsblatt.

Potenzial sieht er zudem unter denen, die bisher noch nicht über eine Aufstockung nachgedacht hätten. „So erhöht der Ausbau von Kinderbetreuung auch die gewünschten Arbeitszeiten. Wenn man die Rahmenbedingungen verbessert, geben sich Menschen also nicht mehr mit weniger zufrieden“, sagte Weber.

Die in den vergangenen Jahren gestiegene Teilzeitquote erklärte er damit, dass sich immer mehr Frauen und Ältere am Arbeitsmarkt beteiligten und das oft in Teilzeit geschehe. Gleichzeitig gingen in der Industrie Vollzeitstellen verloren.

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