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■ HanfAnbau verboten

Berlin (taz) – Den Anbau von Cannabispflanzen zur Hanfgewinnung hat das Berliner Oberverwaltungsgericht untersagt. Ein solcher Anbau ist nach dem Betäubungsmittelgesetz auch zur Fasergewinnung nicht zulässig, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das Gericht wies damit die Beschwerde einer Agrargenossenschaft zurück, der die Erlaubnis zum Anbau verweigert worden war.

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