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AnalyseAmen zum Euro

■ Ob das Parlament überhaupt noch etwas zum Euro zu sagen hat, ist unklar

Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Heute wird der Bundestag die Einführung des Euro beschließen. Und morgen stimmt der Bundesrat zu. Punkt. Eigentlich ist daher die Frage, ob Bundestag und Bundesrat den Euro überhaupt noch verhindern könnten, rein akademischer Natur. Aber die Schwierigkeit, die ihre Beantwortung auslöst, ist bezeichnend für die ungenügende Transparenz der Euro-Entscheidung und nährt die Kritik, daß die Mitbestimmungsrechte unzureichend waren.

Ist es nicht selbstverständlich, daß eine parlamentarische Abstimmung über eine derart weitreichende Entscheidung verbindlichen Charakter hat? Mitnichten! Auf Anhieb kann die Frage niemand beantworten. Nicht Innen- und Justizministerium, nicht die Bundestagsfraktionen, nicht die sächsische Landesregierung, die als einzige im Bundesrat vielleicht gegen den Euro stimmen will. Dies ist um so bedeutsamer, als die Mehrheit der Bevölkerung offenbar nicht hinter dem Euro steht. Dänemark und Frankreich etwa haben per Volksabstimmung Klarheit geschaffen. Die deutsche Verfassung sieht Volksabstimmungen nicht vor.

Das Innenministerium ist der Ansicht, daß Bundestag und Bundesrat die Einführung des Euro nicht mehr verhindern können. Die Entscheidung für die Teilnahme an der Währungsunion sei bereits 1992 gefallen, als Bundestag und Bundesrat den völkerrechtlich bindenden Vertrag von Maastricht abgesegnet haben. Das Bundesjustizministerium spricht von einer schwierigen Gemengelage. Politisch gesehen könne die Bundesregierung an einer Entscheidung des Parlaments wohl kaum vorbei. Aber die rechtliche Beurteilung sei eine Frage für viele Professoren.

Andererseits, daran erinnert die sächsische Landesregierung, habe es 1992 eine Protokollerklärung der deutschen Delegation gegenüber den europäischen Verhandlungspartnern gegeben, wonach sich die beiden deutschen Parlamentskammern die endgültige Entscheidung über die Teilnahme an der Währungsunion 1998 vorbehalten wollen. Dahinter steckte die Überlegung: 1992 gab es praktisch keine Diskussionen um den Euro. Die Bevölkerung war in erster Linie mit den Folgen der Wiedervereinigung beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustimmungsrecht des Bundestages in einem Urteil zum Maastricht-Vertrag ausdrücklich bestätigt. Fragt sich nur, welche juristische Relevanz dieser „Parlamentsvorbehalt“ hat. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Abkehr der Bundesregierung von der Entscheidung für den Euro billigt, ist nicht ausgemacht, daß der Europäische Gerichtshof nicht das letzte Wort hat. Das ist ähnlich wie mit dem europäischen Bananenstreit. Aber das ist eine andere Geschichte. Markus Franz

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