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Amt für Jugend

Die Aufteilung des Amtes für Jugend ist auch nach der Bekanntgabe der künftigen Behördenzuschnitte am Dienstag offen. Ungeklärte Fragen wie diese könne der Senat „auch künftig auf der Grundlage fachpolitischer Überlegungen entscheiden“, heißt es in einer Mitteilung der Staatlichen Pressestelle. Wie berichtet, soll der Bereich „Familienförderung und angrenzende Gebiete“ aus der Schulbehörde in die Sozialbehörde übergehen. Eine solche Abtrennung ist fachlich sehr umstritten und stößt auch in Kreisen der CDU-Jugendpolitiker auf Kritik.

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