Ampel-Koalition kippt eigenen Plan: „Rasse“ bleibt im Grundgesetz

Der Koalitionsvertrag sah vor, den Begriff aus Artikel 3 zu streichen. Das war aber auf Kritik gestoßen – unter anderem beim Zentralrat der Juden.

Der Begriff Rasse im Grundgesetz.

Aktuell wird auf politischer Ebene über den Begriff Rasse in Artikel 3 im Grundgesetz diskutiert Foto: Jannis Große/imago

DÜSSELDORF afp | Die Ampel gibt einem Medienbericht zufolge ihre Pläne auf, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen. Darauf hätten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, berichtete die Düsseldorfer Rheinische Post am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. „Da sind wir uns einig“, hieß es demnach übereinstimmend.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dort heißt es im dritten Absatz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Ampel wollte den Begriff „Rasse“ streichen und ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität hinzufügen.

Aus Koalitionskreisen hieß es nun laut der Rheinischen Post, mit dem Verzicht auf die Streichung des Begriffs folge die Ampel den Bedenken des Zentralrats der Juden. Dessen Präsident Josef Schuster hat erklärt, er sei gegen eine Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, „in erster Linie Jüdinnen und Juden“ erinnere.

„Die Einwände und Hinweise sind richtig“, hieß es dazu laut Rheinischer Post aus Koalitionskreisen. Darüber hinaus sei das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert: „Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert.“

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