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Amoklauf im Kino von AuroraMörder bekommt lebenslange Haft

Die Geschworenen konnten sich im Mordprozess um das Attentat im Kino von Aurora nicht auf das Todesurteil einigen. Der Täter soll lebenslang ins Gefängnis.

Nahm ungerührt das Strafmaß entgegen: Mörder James Holmes (Archivbild vom Juni 2015). Foto: ap

Centennial dpa | Drei Jahre nach seinem Amoklauf in einem Kino in der US-Stadt Aurora entgeht James Holmes der Todesstrafe und soll stattdessen für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Richter Carlos Samour verkündete am Freitagabend (Ortszeit) in Centennial bei Denver die Entscheidung der zwölf Geschworenen, ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Chance auf vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung zu verurteilen. Nach mehr als sechsstündigen Beratungen über zwei Tage hatten sie sich nicht auf eine Strafe für Holmes einigen können. Um die im Bundesstaat Colorado kaum noch angewendete Todesstrafe zu verhängen, wäre eine einstimmige Entscheidung der zwölf Geschworenen notwendig gewesen.

Holmes hatte im Juli 2012 zwölf Menschen in dem Kino erschossen und 70 zum Teil schwer verletzt. Er nahm das Strafmaß ohne Regung zur Kenntnis. Nach Verlesung der Entscheidung stand er mit Händen in den Hosentaschen zwischen seinen Verteidigern und blickte zu Boden. Im Gerichtssaal war während der Verlesung des Strafmaßes mehrfach kurzes Schluchzen zu hören, Angehörige neigten ihre Köpfe und weinten. Auch Holmes‘ Verteidiger trockneten sich mit Taschentüchern die Augen. Ein Mann sprang bei Verlesung der Strafe laut einem Bericht der Denver Post von seinem Platz auf und stürmte aus dem Saal – Richter Samour hatte darum gebeten, bei emotionalen Ausbrüchen vor die Tür zu gehen. Auch ein Polizist weinte dem Bericht zufolge.

Holmes war auch der „Batman-Mörder“ genannt worden, weil er bei der Premiere eines „Batman“-Filmes in die Menge geschossen hatte. Er war zunächst unbewaffnet in das Kino gekommen, dann während des Films herausgeschlichen und mit militärischer Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung zurückgekommen. Einige Zuschauer hielten ihn für einen Fan mit Kostüm. Dann schoss er erst mit einer Schrotflinte, dann einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in die Menge. Das jüngste Opfer war eine Sechsjährige, ihre Mutter ist seit dem Attentat fast völlig gelähmt und hatte einige Tage nach dem Amoklauf eine Fehlgeburt erlitten.

Die Verteidigung hatte gefordert, Holmes in eine Psychiatrie einzuweisen. Die Staatsanwaltschaft strebte dagegen die Todesstrafe an und klagte Holmes 165 Mal an: Für jeden der zwölf Toten war Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes – ergibt 164 Fälle. Der letzte und 165. Fall bezog sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte.

Mildernde Umstände geprüft

Vor drei Wochen war Holmes in allen Punkten schuldig gesprochen worden. Es folgte eine zweite Phase des Prozesses, in der mildernde Umstände geprüft wurden. Die Geschworenen hätten dann die Todesstrafe ausschließen können und Holmes hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung bekommen.

Amokläufe kommen in den USA häufiger vor: Fast wöchentlich gibt es Berichte über sogenannte „active shooter“ – an Schulen, Universitäten, in Kinos, auf Parkplätzen oder vor und an militärischen Einrichtungen – teils entpuppen sie sich als Fehlalarm oder als Schüsse ohne Verletzte.

Das Kinomassaker in Colorado war der schwerwiegendste Vorfall seit dem Amoklauf eines Militärpsychologen auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas mit 13 Toten und 32 Verletzten im November 2009. Fünf Monate nach Holmes‘ Tat starben bei einem Amoklauf an einer Grundschule in Newtown im Bundesstaat Connecticut 27 Menschen, darunter 20 Kinder.

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3 Kommentare

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  • Tja, hätte sich wohl, wie die Masse der entsprechenden Delikte mit rechtzeitiger fachärztlicher Betreuung vermeiden lassen.

     

    Angesichts der 2 -3 Vernichtungssprengungen des sichergestellten Material ist es lächerlich daraus nur eine Fall, 165, zu machen. Das hätte mindestens für den gesamten Wohnblock, also Bewohner und Anlieger, gereicht..

     

    Und kriminologisch ist "kommen in xy häufiger vor" eine reichlich groteske SSugegstivfeststllung! "häufiger als" wo genau?

    • @KarlM:

      "Tja, hätte sich wohl, wie die Masse der entsprechenden Delikte mit rechtzeitiger fachärztlicher Betreuung vermeiden lassen."

       

      Oder doch eher "mit rechtzeitiger Vermeidung einer Gesellschaftsform, die ihre Kinder zu Gewaltmonstern formt - zumal die männlichen?"

       

      In meinem Grundwehrdienst (West) Mitte der 60er hieß die Ausbilder-Devise: "Wir machen euch waffengeil!"

       

      In der NVA klang es ähnlich.

      • @Gion :

        na ja, "man" scheint da weniger zu formen als ein paar Grenzen aufzukonditionieren. Es fällt allerdings eben auf das praktisch alles die fälschlich als "Amok-Delikte" bezeichneten Mehrfachtötungen mit unklarer Genese in den USA und ein erheblicher Teil auf anderen Kontinenten von stark behandlungsbedürftigen Fällen begangen wird.

         

        Nach meiner Erfahrung bekommt man "normal sozialisierte und strukturierte" Menschen kaum unreflektiert waffengeil. Bei "meinen" Soldaten ließ spätestens mit dem ersten

        Kompaniegefechtschießen, womöglich noch mit PzARt. - Unterstützung praktisch auf 0 nach. Mehr als Handlungs- und Handhabungssicherheit ist da kaum zu erreichen. Und die staatlich gewollte Waffengeilheit hab ich nie unterstützt, weil dabei, Sie sagen es, nie etwas positives herauskommt.