Amoklauf im Kino von Aurora: Mörder bekommt lebenslange Haft
Die Geschworenen konnten sich im Mordprozess um das Attentat im Kino von Aurora nicht auf das Todesurteil einigen. Der Täter soll lebenslang ins Gefängnis.
Holmes hatte im Juli 2012 zwölf Menschen in dem Kino erschossen und 70 zum Teil schwer verletzt. Er nahm das Strafmaß ohne Regung zur Kenntnis. Nach Verlesung der Entscheidung stand er mit Händen in den Hosentaschen zwischen seinen Verteidigern und blickte zu Boden. Im Gerichtssaal war während der Verlesung des Strafmaßes mehrfach kurzes Schluchzen zu hören, Angehörige neigten ihre Köpfe und weinten. Auch Holmes‘ Verteidiger trockneten sich mit Taschentüchern die Augen. Ein Mann sprang bei Verlesung der Strafe laut einem Bericht der Denver Post von seinem Platz auf und stürmte aus dem Saal – Richter Samour hatte darum gebeten, bei emotionalen Ausbrüchen vor die Tür zu gehen. Auch ein Polizist weinte dem Bericht zufolge.
Holmes war auch der „Batman-Mörder“ genannt worden, weil er bei der Premiere eines „Batman“-Filmes in die Menge geschossen hatte. Er war zunächst unbewaffnet in das Kino gekommen, dann während des Films herausgeschlichen und mit militärischer Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung zurückgekommen. Einige Zuschauer hielten ihn für einen Fan mit Kostüm. Dann schoss er erst mit einer Schrotflinte, dann einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in die Menge. Das jüngste Opfer war eine Sechsjährige, ihre Mutter ist seit dem Attentat fast völlig gelähmt und hatte einige Tage nach dem Amoklauf eine Fehlgeburt erlitten.
Die Verteidigung hatte gefordert, Holmes in eine Psychiatrie einzuweisen. Die Staatsanwaltschaft strebte dagegen die Todesstrafe an und klagte Holmes 165 Mal an: Für jeden der zwölf Toten war Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes – ergibt 164 Fälle. Der letzte und 165. Fall bezog sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte.
Mildernde Umstände geprüft
Vor drei Wochen war Holmes in allen Punkten schuldig gesprochen worden. Es folgte eine zweite Phase des Prozesses, in der mildernde Umstände geprüft wurden. Die Geschworenen hätten dann die Todesstrafe ausschließen können und Holmes hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung bekommen.
Amokläufe kommen in den USA häufiger vor: Fast wöchentlich gibt es Berichte über sogenannte „active shooter“ – an Schulen, Universitäten, in Kinos, auf Parkplätzen oder vor und an militärischen Einrichtungen – teils entpuppen sie sich als Fehlalarm oder als Schüsse ohne Verletzte.
Das Kinomassaker in Colorado war der schwerwiegendste Vorfall seit dem Amoklauf eines Militärpsychologen auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas mit 13 Toten und 32 Verletzten im November 2009. Fünf Monate nach Holmes‘ Tat starben bei einem Amoklauf an einer Grundschule in Newtown im Bundesstaat Connecticut 27 Menschen, darunter 20 Kinder.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Höfliche Anrede
Siez mich nicht so an
US-Präsidentschaftswahl
50 Gründe, die USA zu lieben
Bundestag reagiert spät auf Hamas-Terror
Durchbruch bei Verhandlungen zu Antisemitismusresolution
Grundsatzpapier des Finanzministers
Lindner setzt die Säge an die Ampel und an die Klimapolitik
Klimaziele der EU in weiter Ferne
Neue Klimaklage gegen Bundesregierung
Serpil Temiz-Unvar
„Seine Angriffe werden weitergehen“