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Amnestie für Ungarn-Aufstand

Budapest (dpa) - Der ungarische Präsidentschaftsrat hat eine Amnestie für Personen erlassen, die im Zusammenhang mit dem Ungarn-Aufstand des Jahres 1956 abgeurteilt worden sind. Von der Amnestie sind alle Personen betroffen, die wegen „konterrevolutionärer und staatsfeindlicher Betätigung“ in diesem Zeitraum verurteilt wurden. Außerdem gilt sie für damals zum Tode verurteilte Personen, bei denen die Todesstrafe nicht vollstreckt wurde.