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Ambulante Abtreibung nur über Gesetz

Ein Recht auf ambulante Behandlung bei Schwangerschaftsabbrüchen kann es in Niedersachsen nur nach dem Erlaß eines entsprechenden Landesgesetzes geben. Dies ergab ein Gutachten, das von Frauenministerin Waltraud Schoppe (Grüne) in Auftrag gegeben worden war. Im Ministerium sei bereits ein Gesetzentwurf erarbeitet worden, der nun dem Justiz-und Sozialministerium vorliege, erklärte die Ministerin gestern. dpa

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