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„Altfallregelung“

■ Ausländer, die fünf Jahre in Hamburg leben, sollen Aufenthaltsrecht bekommen

Flüchtlinge ohne Aufenthaltsrecht bekommen keinen Job und ohne Job kein Aufenthaltsrecht. Diesen Kreislauf will Hamburgs Ausländerbeauftragter Günter Apel (SPD) nun durchbrechen: Er schlug gestern vor, AusländerInnen, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Die soll nach einem halben Jahr verlängert werden, wenn die Betroffenen bis dahin den Nachweis erbracht haben, daß sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Der Bonner Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnisgrünen sieht ebenfalls vor, eine solche „Altfallregelung“ zu erlassen. Allerdings will die Bundesregierung keine Regelung, in die alle Flüchtlinge „hineinwachsen“ können, etwa indem sie nach fünf Jahren ein Aufenthaltsrecht bekommen. Laut Koalitionsvertrag soll ein Stichtag festgelegt werden. Nur wer vor diesem Tag eingereist ist, soll das Aufenthaltsrecht erhalten – allerdings nur dann, wenn er nicht von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe abhängig ist.

Durch eine solche Regelung würden alle Asylsuchenden ausgeschlossen, deren Verfahren sich über Jahre hinzieht oder bei denen ein Abschiebehindernis besteht. Denn sie haben stets nur eine Aufenthaltsduldung – und damit kein Recht, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein forderte jüngst eine Regelung, wie sie Apel nun vorschwebt. Würde man eine Fünf-Jahres-Frist festlegen, hätten laut Apel allein in Hamburg rund 3000 Flüchtlinge erstmals die Chance auf einen gesicherten Aufenthalt. 1996 ist schon einmal eine Stichtagsregelung erlassen worden, wie sie der Bundesregierung jetzt wieder vorschwebt. Damals haben in Hamburg nur rund 80 Menschen davon profitiert.

Elke Spanner

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