Altersvorsorge: Einheitsrente kann tückisch sein
Kanzlerin Merkel sagt die Angleichung der Ostrenten an den Westen zu. Ostdeutsche könnten dabei verlieren – wenn der Umrechnungsfaktor verschwindet.
BERLIN taz | Es ist ein emotionales Thema, bei dem viele Politiker insgeheim hoffen, dass die WählerInnen nicht so genau nachrechnen. So hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) jetzt medienwirksam angekündigt, die Ostrenten bis zum Jahre 2020 an den Westen anzugleichen. Das klingt gut. Der Haken dabei: Durch die derzeitige Rentenberechnung stellen sich viele Bundesbürger in den neuen Bundesländern gar nicht so schlecht. Eine Vereinheitlichung könnte Nachteile für sie bringen.
„Der Vorschlag der Angleichung der Ostrenten ist nicht neu. Aber die Umsetzung ist kompliziert. Wie sie sich im Endeffekt auf die Rentenberechnung auswirkt, hängt davon ab, für welches Umsetzungsmodell man sich entscheidet“, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Aus dem Hause von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kam daher als Reaktion nur ein Verweis auf den Koalitionsvertrag. Danach soll „30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands“ „die vollständige Angleichung der Rentenwerte erfolgen“. Die Arbeiten an einer „gesetzlichen Umsetzung“ hätten „noch nicht begonnen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Eine „Angleichung“ ist kompliziert. Der sogenannte Rentenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht, liegt im Osten zwar mit derzeit 26,39 Euro um 8 Prozent niedriger als im Westen mit 28,61 Euro. Aber dafür wird das in die Rentenkasse eingezahlte Entgelt der Versicherten in den neuen Bundesländern durch eine Umrechnung der Entgeltpunkte um 19 Prozent höher gewichtet als im Westen. Für die Berechnung der Monatsrenten wird der Rentenwert mit den Entgeltpunkten multipliziert.
Für jeden eingezahlten Euro gibt es im Osten mehr Rente
Unterm Strich kriegen BürgerInnen in den neuen Bundesländern daher für jeden in die Rentenkasse eingezahlten Euro mehr Geld heraus als ein Berufstätiger im Westen.
Diese relativ gesehen gute Position der RentnerInnen im Osten ist historisch bedingt. Denn der Rentenwert ist im Osten in den vergangenen Jahren schneller gestiegen als die Löhne in den neuen Bundesländern. Der Umrechnungsfaktor, nach dem die Entgeltpunkte im Osten höher bewertet werden, blieb aber stark, weil sich dieser Faktor an der Ungleichheit bei den Löhnen orientiert. Der geringere Rentenwert wurde solcherart durch den Umrechnungsfaktor überkompensiert.
Männer bekommen derzeit im Westen eine Altersrente von durchschnittlich 1.003 Euro, im Osten von 1.096 Euro. Bei Frauen liegt das Ruhegeld im Westen (ohne Witwenrenten) derzeit bei 512 Euro, im Osten bei 755 Euro.
Da die Sache kompliziert ist, gibt es mehrere Vorschläge, die Rentenwerte anzugleichen. Ein Gutachten des Sachverständigenrats sieht vor, einen einheitlichen mittleren Rentenwert für Deutschland einzuführen und damit die Höherwertung der Ostbeiträge abzuschaffen, allerdings unter Besitzstandswahrung der bisherigen Rentenansprüche.
Ein Vorschlag der Linkspartei läuft darauf hinaus, die Rentenwerte anzugleichen und die Höherwertung der Ostbeiträge beizubehalten. Die Mehrkosten in Milliardenhöhe sollen aus Steuermitteln bezahlt werden. Von Union und SPD gibt es noch keine Modelle.
Die ungleichen Rentenwerte gerieten auch durch die Mütterrenten in die Diskussion. Da es hier keinen Umrechnungsfaktor gibt, bekommen die Mütter im Osten mit dem niedrigeren Rentenwert für einen Entgeltpunkt tatsächlich weniger „Mütterrente“ als die Frauen im Westen.
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