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Airlines müssen Einreiseerlaubnis prüfen

Berlin (dpa) – Fluggesellschaften dürfen Ausländer ohne Einreiseerlaubnis nicht in die Bundesrepublik bringen. Das Bundesverwaltungsgericht wies gestern zwei Klagen von Air France und Air India gegen das Beförderungsverbot ab. Die Kläger hatten argumentiert, die Vorabkontrollen könnten ihnen nicht zugemutet werden. Die Gesetzeslage habe das Ziel, die Visumpflicht gerade auch gegenüber asylsuchenden Ausländern durchzusetzen, argumentierten die Richter. Damit hat die Regelung des Ausländergesetzes aus den 60er-Jahren weiter Bestand, obwohl die Berliner Richter sie als grundgesetzwidrig einschätzten. (Az.: BVerwG 1 C 10.99 und 9.99)

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