Agrarministerin will Käfige legalisieren: Bundesrat schiebt Sauerei
Die Länderkammer kann sich nicht einigen: Eine Entscheidung über Sauen, die noch 17 Jahre in enge Gestelle gesperrt werden sollen, ist verschoben.
afp/ |taz | Die am Freitag geplante Abstimmung über neue Vorgaben für die Schweinehaltung im Bundesrat ist kurzfristig abgesetzt worden. Die Verordnung könne auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung in einer der nächsten Sitzungen beraten werden, erklärte der Bundesrat. Dies könne frühestens am 13. März geschehen.
Die geplanten Änderungen der Tierschutz- und Nutztierhaltungsverordnung sind umstritten – vor allem das Einsperren von Sauen in engen Kastenständen beim Ferkeln.
Der entsprechende Verordnungsentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) streicht die Vorschrift, dass die Tiere ihre Beine im Liegen ausstrecken können müssen. Erst nach einer Übergangsfrist von bis zu 17 Jahren müssten danach diese „Kastenstände“ genannten Käfige ein bisschen größer sein als bislang üblich und die Zeiten der Tiere darin verkürzt werden.
Laut einem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt von 2015 ist die Kastenstandhaltung nur unter strengen Auflagen hinsichtlich der Mindestgröße und der Bewegungsfreiheit für die Schweine zulässig.
Tierschützer begrüßen Verschiebung
Dies wird in der von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) geplanten Verordnung jedoch nur mit Abstrichen umgesetzt. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte sich für zahlreiche Nachbesserungen ausgesprochen.
Tierschutzverbände begrüßten die Verschiebung der Entscheidung über die Abstimmung: „Dass Ministerin Klöckner mit ihrem rechtswidrigen Verordnungsentwurf nicht einfach durchmarschieren konnte, ist ein sehr gutes Zeichen und zeigt, wie kontrovers und wichtig das Thema ist“, sagte Rüdiger Jürgensen der Tierrechtsorganisation Vier Pfoten.
Die Verschiebung sei „auch dem breiten Protest der Tierschutzorganisationen zu verdanken. Die Länder müssen jetzt die Zeit nutzen und hart verhandeln“, betonte Jürgensen.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müsse entsprochen werden. Jürgensen: „Es ist nicht zu fassen, dass den Sauen sogar das ungehinderte Ausstrecken verwehrt werden soll. Unsere Sicht ist klar: der Kastenstand verstößt gegen das Tierschutzgesetz und unsere Verfassung. Er gehört verboten!“
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