Affäre um den Nürburgring: Finanzminister vor Gericht

Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz muss sich vor Gericht wegen der Nürburgring-Affäre verantworten. Auch fünf Ex-Manager sind angeklagt.

Ingolf Deubel (l.) mit Anwalt. Bild: dpa

KOBLENZ afp | Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) muss sich seit Dienstag wegen der Nürburgring-Affäre vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Dem 62-Jährigen wird im Zusammenhang mit der gescheiterten Privatfinanzierung eines Freizeitparks an der berühmten Rennstrecke Untreue vorgeworfen. Neben Deubel sind fünf Ex-Manager angeklagt, die an den Geschäften beteiligt waren.

Auf der Anklagebank sitzen neben dem früheren Finanzminister drei Ex-Manager der nahezu landeseigenen Nürburgring GmbH, der frühere Geschäftsführer der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der ehemalige Geschäftsführer der ISB-Immobilientochter RIM. Ihnen wird ebenfalls Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Deubel wird zudem uneidliche Falschaussage zur Last gelegt.

Hintergrund der Verfahrens ist, dass der Freizeitpark zum Teil privat finanziert werden sollte. Dieser Versuch scheiterte jedoch im Jahr 2009. Deubel trat deshalb im Juli 2009 als Finanzminister zurück. Die Vorwürfe gegen den SPD-Politiker und die übrigen Angeklagten beziehen sich auf Entscheidungen im Zusammenhang mit der Investorensuche und dem Bau des Erlebnisparks. An der Realisierung des Konzepts habe es „von Beginn an durchgreifende Zweifel“ gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Sven Owe von Soosten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Deubel und den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH unter anderem vor, sich verpflichtet zu haben, binnen 48 Stunden nach Übergabe eines Schecks als erster Finanzierungsrate in Höhe von 67 Millionen US-Dollar eine Provision zu zahlen. Sie seien sich bewusst gewesen, dass die Klärung der Werthaltigkeit des Schecks deutlich länger als 48 Stunden dauere, sagte Staatsanwältin Martina Müller-Ehlen. Später stellte sich heraus, dass der Scheck nicht gedeckt war. Nur durch einen technischen Fehler kam es nicht zur Überweisung des Geldes.

Im Juli dieses Jahres meldete die landeseigene Nürburgring GmbH als Verpächterin der Formel-1-Rennstrecke und des Freizeitparks in der Eifel Insolvenz an. Die Pleite setzte die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erheblich unter Druck. Vor allem die SPD, die von 2006 bis zur Landtagswahl im vergangenen Jahr allein regiert hatte, steht in der Kritik. Beck entschuldigte sich zwar für Fehler im Zusammenhang mit dem Bau des Freizeitparks, lehnte einen Rücktritt deswegen aber ab.

„Unzulässige Wertungen“?

Ende September kündigte Beck aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt als SPD-Landesvorsitzender und Ministerpräsident bis Anfang kommenden Jahres an. Er bestritt aber jeglichen Zusammenhang dieses Schritts mit der Nürburgring-Affäre. Mit Spannung wird nun erwartet, ob Aussagen in dem Prozess auch Beck erneut in Bedrängnis bringen.

Zum Prozessauftakt wies das Gericht zunächst den Antrag der Verteidigung eines früheren Nürburgring-Managers zurück, die Anklage in der jetzigen Form nicht zu verlesen. Die Verteidiger hatten diesen Antrag mit „unzulässigen Wertungen“ in der Anklageschrift begründet. Das Gericht entschied dagegen, dass es sich um „notwendige Darstellungen“ handele.

Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei Untreue in besonders schwerem Fall sogar bis zu zehn Jahren. Es wird erwartet, dass sich das Verfahren über mehrere Monate hinzieht.

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