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AfD in Schleswig-HolsteinRechte Landtagsfraktion zerbricht

Der Abgeordnete Frank Brodehl verlässt seine Partei in Schleswig-Holstein, weil völkische Kräfte zugenommen hätten. Die Partei verliert ihren Fraktionsstatus.

Verlässt die AfD: der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Frank Brodehl Foto: Carsten Rehder/dpa

Kiel/Berlin dpa/taz | Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Frank Brodehl verlässt die AfD, womit sie im Kieler Parlament ihren Fraktionsstatus verliert. Brodehl kündigte den Schritt am Freitag überraschend in einer Debatte um die Angebote in Ganztagsschulen an. Dies sei seine letzte Rede als Mitglied der Afd und der Fraktion im Parlament gewesen, sagte Brodehl in einer persönlichen Erklärung zum Ende seines Debattenbeitrags.

Gegenüber der Welt begründete Brodehl seinen Austritt aus Partei und Fraktion explizit mit den Entwicklungen im Landesverband Schleswig-Holstein. „Die völkisch-nationalistischen Kräfte haben eher noch zugenommen, während die bürgerlich-wertkonservativen Mitglieder die Partei verlassen“, sagte Brodehl. Weil er die Entwicklung in Schleswig-Holstein für „unumkehrbar“ halte, verlasse er nun die AfD.

Mit dem Auszug Brodehls verliert die AfD im Landtag den Fraktionsstatus, für den vier Abgeordnete die Mindestzahl sind. „Damit muss sich die Fraktion auflösen“, sagte eine Landtagssprecherin am Freitag. Das bedeutet für die AfD-Abgeordneten auch den Verlust von mit dem Fraktionsstatus verbundenen Privilegien, wie zusätzliche Ressourcen für Personal und einen Sitz im Ältestenrat des Parlaments.

Mit dem Verlust des Fraktionsstatus' in Schleswig-Holstein setzt sich der Bedeutungverlust der AfD in den Bundesländern fort. Erst vor wenigen Tagen hatte die AfD in Niedersachsen ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem drei Abgeordnete ihren Austritt aus der Fraktion erklärt hatten. In Bremen gibt es bereits seit gut einem Jahr keine AfD-Fraktion mehr, nachdem sich die Parlamentarier zerstritten und in zwei Gruppen geteilt hatten.

Prozess gegen Sayn-Wittgenstein

In Schleswig-Holstein hatte die nach der Landtagswahl 2017 zunächst fünfköpfige AfD-Landtagsfraktion ihre Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein im Dezember 2018 ausgeschlossen. Sie soll Verbindungen zu einem von einer Holocaust-Leugnerin mitgegründeten, rechtsextremen Verein gepflegt haben. Es folgte ebenfalls im Dezember 2018 der Ausschluss aus der AfD, den das Bundesschiedsgericht Ende August 2019 endgültig bestätigte. In erster Instanz war der Rauswurf vom Landesschiedsgericht im Mai 2019 noch verworfen worden.

Sayn-Wittgenstein war 2017 zur AfD-Landesvorsitzenden gewählt worden. Trotz des damals laufenden Parteiausschlussverfahrens wurde sie im Juni 2019 erneut in dieses Amt gewählt. Sie verlor es mit dem Parteiausschluss zwei Monate später. Sayn-Wittgenstein ist weiterhin Landtagsabgeordnete, aber partei- und fraktionslos.

Der verbliebenen vierköpfigen AfD-Landtagsfraktion unter ihrem Vorsitzenden Jörg Nobis wurde ein sehr gespanntes Verhältnis zum AfD-Landesvorstand nachgesagt, in dem Sayn-Wittgenstein noch Anhänger haben soll. Die Nachfolge von Sayn-Wittgensteins als AfD-Landeschefin ist bis heute offen.

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4 Kommentare

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  • Endlich mal eine gute Nachricht. Darauf ein Holsten!!

    SH ist ein Land, in dem wir unsere Probleme immer schon selber gelöst haben, auf anständige Art, und in dem sich immer schon Menschen verschiedener Herkunft wohl fühlen durften. Wir fahren damit sehr gut! SH ist nicht Sachsen. Wir brauchen die Naßforschen von der AFD hier nicht.

    Der Herr Brodehl sollt sich mal fragen, wie er als "Wertkonservativer" überhaupt in einer Partei landen konnte, in der es vor Nazis nur so wimmelt. Wohl Tomaten auf den Augen gehabt.

    • @kditd:

      Bei mir gibt's ein Flensburger. *plop'* auf Jochen Steffen und K. O. Meyer!!

  • Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht für alle Schleswig-Holsteiner*innen!

    • @Grenzgänger:

      finde ich auch.

      Zumal die niedersächsische Fraktion sich diese Woche auch selbstzerstört hat.

      Der Treppenwitz (zumindest hier in Schleswig-Holstein) ist ja, daß jede Streitpartei der anderen Seite vorwirft, sie sei zu radikal.